UN-Behinderten-rechtskonvention: Bedeutung für Inklusion in Deutschland

Mann im Rollstuhl vor deutschem Regierungsgebäude mit Symbolen für Inklusion und Barrierefreiheit

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), offiziell „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, ist ein völkerrechtlicher Vertrag der Vereinten Nationen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit. Dieser wurde am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat im Mai 2008 in Kraft.

Er gilt als Meilenstein der Behindertenrechte auf UN-Ebene und gewissermaßen als internationales Gesetz für Inklusion, da es die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verbindlich festschreibt. Inzwischen haben 186 der 193 UN-Mitgliedstaaten die Konvention unterzeichnet (Stand 2023). Dies ist ein klarer Hinweis darauf, dass Behindertenrechte weltweit als Menschenrechte anerkannt sind. Global betrifft das Abkommen über eine Milliarde Menschen mit Behinderungen, also rund 15 % der Weltbevölkerung.

Seit wann gilt die UN-BRK in Deutschland?

Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern im Jahr 2007 und hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 24. Februar 2009 ratifiziert. Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde trat die Konvention am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Seither ist die UN-BRK ein verbindliches Recht, das sämtliche staatlichen Stellen beachten und umsetzen müssen. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die in der Konvention festgelegten Rechte und Grundsätze umzusetzen und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung aktiv abzubauen. Die UN-BRK genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert, denn sie konkretisiert die bereits bestehenden Menschenrechte bezogen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und verlangt einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Behinderung.

In Deutschland leben aktuell über 10 Millionen Menschen mit Behinderung, davon etwa 7,9 Millionen mit anerkannter Schwerbehinderung (Grad der Behinderung ≥50), was ungefähr 9,3 % der Bevölkerung entspricht (Stand Ende 2023). Diese Zahlen verdeutlichen, warum die Umsetzung der Konvention im deutschen Alltag so bedeutend ist. Seit dem Inkrafttreten der UN-BRK 2009 hat sich das Verständnis von Behinderung gewandelt, weg vom medizinisch-defizitären Blick hin zu einem menschenrechtlichen Ansatz, bei dem Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt und gesellschaftlich verursachte Barriere verstanden wird. Das Motto „Nicht die Menschen sind behindert, sondern sie werden durch Barrieren behindert“ prägt nun die Politik und Gesetzgebung.

Ziele der UN-BRK: Was fordert die Konvention genau?

Die UN-BRK verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben zu lassen und ihnen alle Menschenrechte zu gewährleisten. Dafür verpflichten sich die Vertragsstaaten, in unterschiedlichen Bereichen umfassende Inklusionsmaßnahmen umzusetzen.

Inklusion, also die vollumfängliche Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, ist der zentrale Leitgedanke der UN-BRK. Konkret verpflichtet die Konvention die Staaten zu folgenden Grundprinzipien und Maßnahmen:

  • Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit
    Menschen mit Behinderungen dürfen in keinem Lebensbereich benachteiligt werden. Ihre Rechte sind gleichberechtigt zu schützen und zu fördern. Dazu gehört auch der rechtliche Schutz vor Diskriminierung sowie aktive Gleichstellungspolitik (z. B. Antidiskriminierungsgesetze).
  • Barrierefreiheit
    Die Umwelt muss so gestaltet werden, dass bauliche, technische und kommunikative Barrieren abgebaut werden. Beispielsweise fordert die UN-BRK einen barrierefreien öffentlichen Raum, zugängliche Gebäude, inklusive Verkehrsmittel sowie zugängliche Information und Kommunikation (etwa Websites in barrierefreiem Design und Inhalte in Leichter Sprache). Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung, damit Inklusion gelingen kann.

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  • Autonomie und Selbstbestimmung
    Menschen mit Behinderungen sollen selbst über ihr Leben bestimmen können. Dazu zählt die freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform, das Recht auf eine eigene Lebensplanung sowie Zugang zu den nötigen Unterstützungsleistungen (z. B. Assistenz im Alltag), um ein unabhängiges Leben führen zu können. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Anerkennung der Rechts- und Handlungsfähigkeit behinderter Menschen in allen Belangen gleichberechtigt (Artikel 12 UN-BRK), was Änderungen im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht erfordert.

  • Inklusives Bildungssystem
    Die Konvention verlangt ein durchgängig inklusives Bildungswesen, von der Frühförderung bis zur Hochschule. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen gemeinsam mit nichtbehinderten Gleichaltrigen lernen können, während Sonder- und Förderschulen schrittweise abgebaut werden. Stattdessen müssen Regelschulen die nötige Unterstützung und Barrierefreiheit bieten, damit kein Kind aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Unterricht ausgeschlossen wird. Diese Forderung stellt viele Länder, darunter auch Deutschland, vor große Herausforderungen im Schulbereich.

  • Inklusive Beschäftigung und Arbeit
    Menschen mit Behinderungen haben ein ausdrückliches Recht auf Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt, also reguläre, zugängliche und inklusive Beschäftigung. Die UN-BRK verlangt die schrittweise Abkehr von Sonderstrukturen wie rein behinderungsspezifischen Werkstätten. Stattdessen sollen Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingestellt werden und Unterstützung (z. B. Assistenz, angemessene Vorkehrungen) erhalten, um Menschen mit Behinderung beschäftigen zu können. Die Realität zeigt allerdings, dass hier noch Verbesserungsbedarf besteht, denn die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen in Deutschland war 2018 mit 11,7 % etwa doppelt so hoch wie die allgemeine Quote (5,7 %). Zudem ist die Zahl der Menschen in Werkstätten für Behinderte gestiegen statt gesunken (von ca. 250.000 im Jahr 2006 auf rund 310.000 im Jahr 2018), und nur etwa 1 % wechselt pro Jahr aus der Werkstatt in eine reguläre Beschäftigung. Diese Zahlen verdeutlichen, wie ambitioniert das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarkts ist.

  • Partizipation und Mitbestimmung
    Die Konvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen, aktiv an Entscheidungsprozessen teilzunehmen, die sie betreffen. „Nichts über uns ohne uns“ lautet eine zentrale Devise der Behindertenbewegung, die durch die UN-BRK untermauert wird. Betroffene sollen in Politik und Gesellschaft Gehör finden, sei es bei Gesetzesvorhaben, in Beiräten oder in der Kommunalpolitik. Auch das aktive und passive Wahlrecht muss garantiert sein (Artikel 29). Deutschland hat hier einen wichtigen Schritt getan, indem 2019 der jahrzehntelange Wahlrechtsausschluss von betreuten Menschen mit Behinderungen aufgehoben wurde.

  • Bewusstseinsbildung
    Schließlich verpflichtet die UN-BRK die Staaten, auf gesellschaftlicher Ebene Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schaffen und Vorurteile abzubauen. Durch Öffentlichkeitsarbeit, Bildungskampagnen und Schulungen (Artikel 8) soll ein inklusives Klima gefördert werden, in dem Menschen mit Behinderung als gleichberechtigte Bürger wahrgenommen werden.

Diese Forderungen zeigen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention weit mehr ist als nur eine Absichtserklärung. Sie ist ein umfassender Aktionsplan für Inklusion auf internationaler Ebene. Die Konvention greift in nahezu alle Lebensbereiche ein (Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, politische Teilhabe, etc.) und verpflichtet die Staaten, bestehende Barrieren systematisch zu beseitigen. Durch die UN-BRK wurde erstmals weltweit anerkannt, dass Inklusion ein Menschenrecht ist. Ihre Umsetzung erfordert oft Veränderungen von Gesetzen, Institutionen und gesellschaftlichen Strukturen.

Wie setzt Deutschland die Vorgaben der UN-BRK um?

Mit der Ratifizierung der UN-BRK im Jahr 2009 begann in Deutschland eine intensive Phase der Umsetzung. Zunächst herrschte Aufbruchsstimmung und die Politik, Verbände und die Zivilgesellschaft entwickelten Strategien, um die ehrgeizigen Ziele der Konvention zu erreichen. Die Bundesregierung verabschiedete 2011 den ersten Nationalen Aktionsplan (NAP) zur UN-BRK, der rund 200 Maßnahmen und Projekte für mehr Inklusion umfasste. Im Jahr 2016 folgte der NAP 2.0, der bestehende Maßnahmen fortführte und neue Schwerpunkte setzte. Auch die Bundesländer erarbeiteten eigene Aktionspläne, um die UN-BRK auf regionaler Ebene umzusetzen.

Begleitend dazu wurden wichtige Gesetze und Reformen auf den Weg gebracht, die direkt auf die UN-BRK zurückgehen. Ein herausragendes Beispiel ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Ende 2016 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz reformiert stufenweise die Eingliederungshilfe und andere Teile des Sozialgesetzbuchs IX, um mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. So wurden beispielsweise das Persönliche Budget gestärkt, neue Leistungsansprüche (etwa Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung) eingeführt und die Einkommens- und Vermögensanrechnung für assistenznehmende Menschen schrittweise reduziert. Aber auch andere Gesetze wurden novelliert. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der öffentliche Nahverkehr seit 2022 vollständig barrierefrei sein muss. Weiterhin hat Deutschland den Wahlrechtsausschluss für vollbetreute Menschen abgeschafft (seit 2019 dürfen endlich auch Menschen unter umfassender Betreuung an Bundestags- und Europawahlen teilnehmen). Zudem trat 2023 eine Reform des Betreuungsrechts in Kraft, die die Autonomie betreuter Personen stärkt, was einen Schritt darstellt, der Artikel 12 der UN-BRK (Gleichberechtigung vor dem Gesetz) Rechnung trägt. Nicht zuletzt wurden Barrierefreiheits-Regeln verschärft, etwa durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ab 2025 auch private Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet.

Doch trotz dieser Fortschritte zeigen sich auch Baustellen bei der Umsetzung. Bereits 2015, bei der ersten Staatenprüfung Deutschlands durch den zuständigen UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, wurde Kritik laut, dass viele Maßnahmen erst am Anfang stehen. Bis heute sind konkrete Verbesserungen in einigen Kernbereichen nur schleppend oder unzureichend erkennbar. Insbesondere in Bildung und am Arbeitsmarkt bleibt die Inklusion hinter den Erwartungen zurück. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Förderschulen ist noch immer hoch und in manchen Bundesländern wird das segregierte Schulsystem kaum abgebaut. Mancherorts wird sogar wieder verstärkt auf den Erhalt von Förderschulen gesetzt. Auch auf dem ersten Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderung weiterhin unterrepräsentiert; trotz Fachkräftemangel gelingt es vielen gut qualifizierten Menschen mit Schwerbehinderung nicht, eine reguläre Beschäftigung zu finden. Die Langzeitarbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung ist zuletzt sogar gestiegen. Parallel dazu arbeitet ein großer Teil nach wie vor in Werkstätten, da inklusive Alternativen fehlen.

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Ein weiteres Dauerthema ist die Barrierefreiheit. Zwar sind öffentliche Gebäude und der ÖPNV auf dem Weg, barrierefrei zu werden (hier schreibt das Gesetz klare Fristen vor), doch im privaten Sektor bleibt Barrierefreiheit oft die Ausnahme. Sei es beim Zugang zu Wohnungen, im Einzelhandel, auf privaten Websites oder im Freizeit- und Gesundheitsbereich, Menschen mit Behinderungen stoßen hierzulande immer noch regelmäßig auf Hindernisse. Dadurch wird die gleichberechtigte Teilhabe im Alltag erschwert, obwohl die technischen und baulichen Lösungen oft längst bekannt sind.

Die deutsche Politik stellt sich diesen Herausforderungen, doch der Handlungsbedarf bleibt groß. Im September 2023 hat der UN-Ausschuss Deutschland erneut geprüft und einen Bericht mit deutlicher Kritik vorgelegt. Darin wird moniert, dass seit der letzten Prüfung 2015 in vielen bemängelten Bereichen (inklusive Bildung, Arbeit, selbstbestimmtes Leben, Schutz vor Diskriminierung im Privatsektor usw.) zu wenig Fortschritt erzielt wurde. Eine von Aktion Mensch beauftragte Studie verglich die Inklusionsentwicklung in OECD-Staaten und kam zu dem Schluss, dass Deutschlands Ergebnisse enttäuschend ausfallen. Diese Rückmeldungen von unabhängiger Seite sollen als Weckruf dienen, um der Inklusion neuen Schwung zu verleihen.

Fazit: Bedeutung der UN-BRK für Deutschland

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat in Deutschland einen tiefgreifenden Wandel angestoßen. Sie ist mehr als symbolische internationale Politik, denn sie wirkt als Motor für Gesetzesreformen (etwa das Bundesteilhabegesetz) und als Referenzrahmen für eine inklusive Gesellschaft. Erstmals wurden Behindertenrechte verbindlich und umfassend als Menschenrechte anerkannt und in einen internationalen Kontext gestellt. Für Deutschland bedeutete die Ratifizierung 2009, dass Inklusion und Barrierefreiheit nicht länger freiwillige Leistungen oder Wohlfahrtsprojekte sind, sondern Rechtsansprüche, die staatlich garantiert werden müssen.

In der Praxis wurden seitdem viele Schritte unternommen. Nationale Aktionspläne, neue Gesetze und Verordnungen, Beratungsangebote und Sensibilisierungskampagnen. Es gibt heute ein größeres Bewusstsein in Verwaltung, Bildungseinrichtungen und Unternehmen für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Beispielsweise dürfen nun alle Menschen mit Behinderung wählen; viele öffentliche Bereiche sind barrierefreier geworden; Konzepte wie Leichte Sprache oder inklusive Schulklassen setzen sich langsam durch.

Gleichzeitig zeigt der Blick auf den Alltag, dass die Vision der UN-BRK noch nicht voll verwirklicht ist. Inklusion muss weiter mit Leben gefüllt werden, ob im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Wohnviertel. Der Prozess gleicht einem Marathon. Die UN-BRK hat den Startschuss gegeben und den Weg vorgezeichnet. Deutschland befindet sich auf diesem Weg, hat aber noch ein gutes Stück vor sich, um wirklich „inklusionsfit“ zu werden. Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen selbst aktiv in die Gestaltung und Kontrolle der Maßnahmen einbezogen werden, getreu dem Leitmotiv der Behindertenbewegung: „Nichts über uns ohne uns.“ Nur so kann die Konvention ihre volle Wirkung entfalten und ihre bedeutende Rolle für Inklusion in Deutschland langfristig sichern.

VIDEO-TIPP

Behindertenrechtskonvention: Stand der Inklusion nach 10 Jahren

STATISTIK ÜBERBLICK

Die folgende Tabelle fasst einige wichtige Kennzahlen zur UN-BRK und zur Situation von Menschen mit Behinderungen zusammen:

Kennzahl

Wert (Stand)

Staaten, die die UN-BRK ratifiziert haben weltweit

177 Staaten (über 90 % der UN)

Inkrafttreten UN-BRK in Deutschland

26. März 2009

Menschen mit Behinderung weltweit

~1 Milliarde (15 % der Weltbevölkerung)

Menschen mit Behinderung in Deutschland insgesamt

ca. 10,4 Millionen (12,5 % der Bevölk.)

Davon mit Schwerbehinderung (GdB ≥50)

7,9 Millionen (9,3 % der Bevölk., 2023)

Anteil inklusiv beschulter Schüler in Deutschland

rund 45 % der Förderschüler (2020)¹

Arbeitslosenquote Menschen mit Schwerbehinderung

11,7 % (gegenüber 5,7 % gesamt, 2018)

Beschäftigte in Werkstätten (WfbM) in Deutschland

~310.000 (2018, Anstieg von 250.000 in 2006)

 

¹ Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Regelschule besuchen (Rest in Förderschulen). Diese Zahl variiert je nach Bundesland.

Die Tabelle zeigt: Die UN-BRK hat global nahezu universelle Zustimmung gefunden und betrifft eine große Bevölkerungsgruppe. In Deutschland sind die Zahlen teils positiv (viele profitieren bereits von Inklusionsmaßnahmen), teils zeigen sie den weiteren Handlungsbedarf (hohe Arbeitslosigkeit, viele in Werkstätten, nur etwa die Hälfte der Kinder mit Förderbedarf im Regelschulsystem).