Zertifizierungen
Das Inklusionsfit Institut steht an vorderster Front wenn es darum geht, Unternehmen in Deutschland auf dem Weg zur echten Inklusion zu unterstützen. Wir zertifizieren in folgenden Kategorien:
Inklusionsfit Unternehmen
Mit “Inklusionsfit Unternehmen” zertifizieren wir Unternehmen und auditieren dabei das Inklusionsverständnis, die gelebte Inklusion, das Schulungskonzept, die Bereitschaft inklusiver zu werden, die Arbeitsplatzgestaltung, Zahlen zur Beschäftigung von Menschen mit einem Grad der Behinderung und vieles mehr.
Es gibt insgesamt 9 verschiedene Kategorien, bei denen die Unternehmen 60 Punkte erzielen können. Je nach Anzahl der Punkte erreichen die Unternehmen verschiedene Level:
- Level 1: 01-12 Punkte
- Level 2: 13-24 Punkte
- Level 3: 25-36 Punkte
- Level 4: 37-48 Punkte
- Level 5: 49-60 Punkte
Du willst mit Deinem Unternehmen “Inklusionsfit” werden?
Dieses Audit wurde in Kooperation mit folgenden Partnern entwickelt:
Inklusionsfit Event
Häufig ist es für Menschen mit einer Behinderung nicht ersichtlich, ob eine Veranstaltung, besonders im öffentlichen Raum, barrierefrei zugänglich ist. Hierbei sind es häufig gar nicht die Zugänge zum Event, sondern der Zugang zu Toiletten. Menschen mit einer Behinderung scheuen dann den Besuch dieser Events.
Das sollte so nicht sein. Diese Menschen brauchen jedoch vorab eine verlässliche Information über die Barrierefreiheit. Mit “Inklusionsfit Event” werden Veranstalter / Events zertifiziert, die sich in besonderem Maße dafür einsetzen und Maßnahmen ergreifen die jeweilige Veranstaltung inklusiver zu machen.
Du willst mit Deinem Event “Inklusionsfit” werden?
Inklusionsfit Mobility
Passt der Rollstuhl ins Taxi? Kann man hier und dort aussteigen? Wie hoch ist der Bordstein an der Stelle? Diese 3 Fragen waren primär aus der Sicht eines Rollstuhlfahrers von Bedeutung. Doch gibt es eine Vielzahl mehr an Menschen mit Behinderungen, die mit einem klassischen Mobilitätsangebot nicht zurechtkommen. Klar ist auch, dass nicht jedes Mobilitätsangebot zu 100% barrierefrei sein kann.
Das ist auch nicht die Erwartung der Menschen mit Behinderung und auch nicht die Erwartung des Inklusionsfit Instituts.
Viel wichtiger ist es für uns, dass alle Menschen wissen, was, wann und wo barrierefrei ist und dass alle Mitarbeiter des Mobilitätsangebots wissen, welche Auskunft zu geben ist oder auch was zu tun ist, wenn Informationen oder Hilfe benötigt wird.
Du willst mit Deinem Mobilitätsangebot “Inklusionsfit” werden?
Inklusionsfit Gebäude
Gebäude sollten barrierefrei sein, um Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen oder auch Eltern mit Kinderwagen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen und ihre Teilhabe am öffentlichen Leben sicherzustellen.
Selbstverständlich ist es teilweise für ältere Bauten etwas schwieriger “Inklusionsfit” zu sein, jedoch gibt es auch einige Zuschüsse, über die unsere Auditoren auch gerne informieren.
Das Siegel “Inklusionsfit Gebäude” hebt sich ein wenig von den anderen “Inklusionsfit” Siegeln ab, da hier die Barrierefreiheit für verschiedene Behinderungen auditiert und im Anschluss zertifiziert wird. Somit können die Menschen erfahren, wie barrierefrei das Gebäude in Bezug auf ihre Behinderung ist.
Du willst mit Deinem Gebäude “Inklusionsfit” werden?
Inklusionsfit Shopping
Geschäfte und Shopping Center sollten barrierefrei sein, um allen Kunden den uneingeschränkten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen.
Barrierefreiheit fördert Inklusion und sorgt für ein angenehmes Einkaufserlebnis für alle. Zudem erweitert sie den Kundenkreis und stärkt das soziale Verantwortungsbewusstsein des Unternehmens.
Du willst mit Deinem Geschäft / Deinem Shopping Center “Inklusionsfit” werden?
Inklusionsfit Arbeitsplatz
Für Menschen mit Behinderung ist oft nicht sofort ersichtlich, ob ein Arbeitsplatz barrierefrei gestaltet ist. Häufig sind es nicht nur bauliche Hürden beim Zugang zum Gebäude, sondern fehlende barrierefreie Arbeitsplätze, Sanitäranlagen oder digitale Tools, die den Zugang zur Arbeit erschweren. Das führt dazu, dass sich viele Betroffene nicht bewerben oder langfristig nicht wohlfühlen.
Das sollte nicht sein. Menschen mit Behinderung brauchen von Anfang an verlässliche Informationen über die Barrierefreiheit ihrer Arbeitsumgebung – und Unternehmen, die sich aktiv für Inklusion einsetzen.
Mit dem Zertifikat „Inklusionsfit Arbeitsplatz“ zeichnen wir Unternehmen aus, die konkrete Maßnahmen ergreifen, um eine inklusive, barrierearme und offene Arbeitswelt zu schaffen.
Dein Unternehmen möchte „Inklusionsfit“ werden? Dann mach dein Engagement für Vielfalt sichtbar – und lass dich zertifizieren.
Inklusionsfit Flughafen
Barrierefreiheit am Flughafen: Verlässlich. Sichtbar. Inklusiv.
Für viele Menschen mit Behinderung ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Flughafen barrierefrei gestaltet ist. Dabei geht es nicht nur um den Zugang zu Terminals oder Gates, sondern häufig um wichtige Details wie barrierefreie Sanitäranlagen, Orientierungshilfen oder unterstützende Services. Die fehlende Transparenz führt dazu, dass Betroffene den Flughafenbesuch meiden oder sich dabei unsicher fühlen.
Das darf nicht sein. Menschen mit Behinderung benötigen verlässliche, leicht zugängliche Informationen zur Barrierefreiheit – am besten schon vor der Anreise.
Mit dem Zertifikat „Inklusionsfit Flughafen“ zeichnen wir Flughäfen aus, die sich aktiv für Inklusion einsetzen und gezielt Maßnahmen umsetzen, um den Aufenthalt für alle Reisenden so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
Dein Flughafen möchte „Inklusionsfit“ werden? Dann zeige dein Engagement für mehr Teilhabe und lass dich zertifizieren.
FAQ
Welche Inklusionszertifizierungen bietet Inklusionsfit an?
Inklusionsfit (Institut) bietet Unternehmen und Organisationen verschiedene Zertifizierungen an, die deren Engagement für gelebte Inklusion und Barrierefreiheit auszeichnen. Aktuell werden u.a. folgende Zertifikatskategorien angeboten:
- „Inklusionsfit Unternehmen“: Ein umfassendes Zertifikat für Firmen. Hier wird das gesamte Unternehmen darauf geprüft, wie inklusiv es aufgestellt ist – von der Unternehmenskultur über die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung bis zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen. Insgesamt werden in 9 Handlungsfeldern bis zu 60 Punkte vergeben (z.B. Inklusionsverständnis, Schulungskonzept, bauliche Barrierefreiheit, Personalpolitik). Je nach Punktzahl erreicht das Unternehmen Level 1 bis 5. Dieses Zertifikat ist sozusagen der „General-TÜV“ für Inklusion im Betrieb.
- „Inklusionsfit Event“: Ein Zertifikat für Veranstalter von Events (Konzerte, Festivals, Sportveranstaltungen usw.). Es bescheinigt, dass die Veranstaltung in besonderem Maße barrierefrei und inklusiv ist – z.B. zugängliche Location, barrierefreie Toiletten, Informationen über Zugänglichkeit im Vorfeld, Hilfsangebote vor Ort. So sollen Menschen mit Behinderung zuverlässig wissen, dass sie diese Events besuchen können, ohne auf Barrieren zu stoßen.
- „Inklusionsfit Mobility“: Zertifizierung für Mobilitätsangebote (ÖPNV-Betriebe, Taxi-Unternehmen, Verkehrsdienstleister). Hier geht es darum, ob z.B. der öffentliche Nahverkehr barrierefrei nutzbar ist – sind die Fahrzeuge rollstuhlgerecht, sind Mitarbeiter geschult, stimmen Informationen? Ziel ist, dass alle wissen, was, wann und wo barrierefrei verfügbar ist. Dieses Zertifikat soll Vertrauen schaffen, dass ein Verkehrsanbieter wirklich inklusiv denkt.
- „Inklusionsfit Gebäude“: Ein Zertifikat für Gebäude (Museen, Rathäuser, Büros, Einkaufszentren etc.). Hier wird die Barrierefreiheit eines Gebäudes in Bezug auf verschiedene Behinderungsarten geprüft. Das Besondere: Das Siegel zeigt differenziert, für welche Behinderungsgruppen das Gebäude wie barrierefrei ist (z.B. für Rollstuhlnutzer voll zugänglich, für Sehbehinderte teilweise etc.). So können Menschen mit spezifischen Einschränkungen erfahren, ob das Gebäude für sie geeignet ist.
- „Inklusionsfit Shopping“: Zertifizierung für Geschäfte und Shopping-Center. Es bestätigt, dass ein Ladenlokal oder Einkaufszentrum barrierefrei ist (Zugänge, Aufzüge, taktile Leitsysteme etc.) und inklusiv alle Kund*innen anspricht. Das fördert ein angenehmes Einkaufserlebnis für alle und zeigt das soziale Verantwortungsbewusstsein des Handels.
- „Inklusionsfit Arbeitsplatz“: Dieses Siegel wird an Unternehmen vergeben, die ihre Arbeitsplätze konkret barrierefrei und inklusiv gestalten. Es geht darum, dass Bewerber*innen und Mitarbeitende mit Behinderung von Anfang an verlässliche Infos über die Barrierefreiheit ihres Arbeitsplatzes erhalten und dass konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, um eine offene, barrierearme Arbeitswelt zu schaffen. Hier werden z.B. bauliche Hürden, digitale Zugänglichkeit von Arbeits-Software und inklusionsfreundliche Personalmaßnahmen geprüft.
- „Inklusionsfit Flughafen“: Spezielles Zertifikat für Flughäfen. Ein barrierefreier Flughafen stellt u.a. sicher, dass von der Anreise bis zum Gate alles für behinderte Reisende klappt – Aufzüge, Orientierungshilfen, barrierefreie Sanitäranlagen, geschultes Personal etc. Das Zertifikat zeichnet Flughäfen aus, die aktiv Maßnahmen umsetzen, um das Reisen für alle so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
Diese Zertifikate sind teilweise noch mit „Coming soon“ gekennzeichnet (Inklusionsfit Event, Mobility, Gebäude, Shopping, Flughafen waren in Vorbereitung). Das Kernzertifikat „Inklusionsfit Unternehmen“ ist bereits etabliert und wird in Leveln vergeben.
Zusätzlich erwähnt das Inklusionsfit-Institut noch einen jährlichen Award – wobei das kein Zertifikat im engeren Sinne ist, sondern eine Preisverleihung für Inklusionsprojekte.
Zusammengefasst: Inklusionsfit bietet Zertifizierungen in mehreren Kategorien an, unter anderem: „Inklusionsfit Unternehmen“ (ganzheitlich für Firmen), sowie spezifische Siegel für Events, Mobilitätsangebote, Gebäude, Shopping, Arbeitsplätze und Flughäfen. All diese Zertifikate sollen sichtbar machen, dass der jeweilige Betrieb/Ort in besonderer Weise inklusiv ist – ähnlich einem Qualitätssiegel –, und dienen als Ansporn für andere, nachzuziehen.
Kann man sich in verschiedenen Bereichen zertifizieren lassen?
Ja. Inklusionsfit bietet verschiedene Zertifizierungsbereiche, und eine Organisation kann – sofern relevant – in mehreren davon eine Zertifizierung anstreben. Die Zertifikate sind modular aufgebaut: Ein Unternehmen könnte beispielsweise sowohl sein Gesamtunternehmen zertifizieren lassen (Kategorie „Inklusionsfit Unternehmen“) als auch einzelne spezifische Aspekte oder Einrichtungen separat.
Beispiel: Ein Verkehrsunternehmen könnte das Siegel „Inklusionsfit Unternehmen“ erhalten, wenn es intern inklusiv aufgestellt ist (Personal, Arbeitsplätze etc.). Zusätzlich könnte es für seinen Kundendienstbereich das Siegel „Inklusionsfit Mobility“ anstreben, das gezielt die barrierefreie Gestaltung des Mobilitätsangebots bewertet. Ebenso könnte ein Einkaufszentrum sowohl das Shopping-Siegel (für das Kundenerlebnis) bekommen, und wenn es ein großes Unternehmen mit vielen Angestellten vor Ort ist, auch das Unternehmen-Zertifikat.
Für verschiedene Bereiche innerhalb einer Organisation bietet Inklusionsfit teils eigene Kategorien:
- Ein Unternehmen mit eigenem Veranstaltungsbetrieb könnte sich als Unternehmen zertifizieren lassen und zusätzlich jedes große Event mit „Inklusionsfit Event“.
- Ein Flughafen könnte das Flughafen-Siegel tragen, ein darin ansässiges Geschäft noch das Shopping-Siegel.
Laut Inklusionsfit gibt es insgesamt neun Kategorien von Kriterien (für das „Unternehmen“-Audit), aber die Siegel sind nach Anwendungsbereichen aufgeteilt. So kann man quasi für jeden Anwendungsbereich ein eigenes Zertifikat erwerben.
Praktisch: Organisationen unterschiedlicher Art können entsprechend unterschiedliche Zertifikate wählen – eine Schule oder Uni könnte sich z.B. nicht als „Shopping“ zertifizieren, sondern würde eher Richtung „Unternehmen“ (Mitarbeiteraspekte) und evtl. „Gebäude“ (barrierefreier Campus) gehen. Ein Stadtfest kann sich nicht als Unternehmen zertifizieren, aber als „Inklusionsfit Event“.
Wenn ein Unternehmen also in mehreren Rollen agiert – z.B. ein Freizeitpark, der sowohl Arbeitgeber ist (Unternehmenssiegel), Veranstaltungen anbietet (Event-Siegel) als auch Gastronomie/Shop (Shopping-Siegel) – kann es theoretisch alle einschlägigen Zertifikate erwerben, soweit die Kriterien erfüllt werden.
Inklusionsfit ermutigt vermutlich die Nutzung mehrerer Kategorien: Sie werben ja damit, dass sie in verschiedenen Kategorien zertifizieren. Es wird auch klar getrennt: Jedes Zertifikat hat eigene Kriterien. So kann eine Firma, die z.B. noch kein perfektes inklusives Gesamtkonzept hat, aber schon ihre Gebäude vorbildlich barrierefrei hat, zumindest das Gebäude-Siegel bekommen.
Zusammengefasst: Ja, man kann sich in verschiedenen Bereichen zertifizieren lassen. Die Zertifikate von Inklusionsfit sind auf Themen bzw. Branchen zugeschnitten (Unternehmen, Event, Mobility, Gebäude, Shopping, Arbeitsplatz, Flughafen usw.), und eine Organisation kann – sofern sie die Voraussetzungen jeweils erfüllt – mehrere dieser Zertifizierungen parallel erwerben. So ließe sich ein umfassendes Inklusionsprofil aufbauen.
Wer kann sich für eine Inklusionszertifizierung anmelden?
Grundsätzlich können sich alle Arten von Organisationen und Unternehmen um eine Inklusionsfit-Zertifizierung bemühen, sofern sie in den Kategorien einzuordnen sind. Das umfasst:
- Private Unternehmen jeder Größe und Branche – vom kleinen Betrieb bis zum Großkonzern – insbesondere für das Siegel „Inklusionsfit Unternehmen“ oder „Arbeitsplatz“. Beispielsweise ein mittelständischer Betrieb könnte das Level-Zertifikat anstreben, oder ein Weltkonzern ebenso. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, aber wer Engagement zeigen will, kann es tun.
- Öffentliche Arbeitgeber und Einrichtungen: Auch Behörden, Verwaltungen, öffentliche Dienstleister (Verkehrsbetriebe, städtische Museen) können sich zertifizieren lassen. Z.B. eine Stadtverwaltung könnte „Inklusionsfit Unternehmen“ (als Arbeitgeber) anstreben und „Inklusionsfit Gebäude“ für ihr Rathaus.
- Veranstalter und Event-Locations: Von Festivalveranstaltern über Messegesellschaften bis zu Kulturämtern – alle, die Events ausrichten, können sich für „Inklusionsfit Event“ zertifizieren lassen.
- Verkehrs- und Mobilitätsanbieter: ÖPNV-Unternehmen, Bahnunternehmen, Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber, Taxi-Zentralen etc. kommen für „Mobility“ oder „Flughafen“ infrage.
- Betreiber von Einrichtungen: Einkaufszentren (für „Shopping“), Freizeitparks, Krankenhäuser (ggf. „Gebäude“), Bildungsstätten etc.
Inklusionsfit selbst formuliert es so, dass sie „Unternehmen in Deutschland“ auf dem Weg zur echten Inklusion unterstützen. Das deutet darauf hin, dass der Fokus zunächst auf Unternehmen liegt. Aber die Unterkategorien (Event, Gebäude…) adressieren ja auch Vereine, Verbände oder öffentliche Stellen, die entsprechende Angebote haben.
Es gibt keine Einschränkung auf eine bestimmte Größe (wobei kleine Organisationen ggf. leichter Level 1 erreichen können, große streben höhere Level an). Jede Organisation, die bereit ist, den Auditprozess zu durchlaufen, kann sich anmelden.
Auch Branchenvielfalt ist gegeben: vom Industriebetrieb über Dienstleister bis hin zum Hotel (für Shopping/Beherbergung) oder Sportverein (Event) – Inklusion ist überall relevant, und das Institut scheint keine Branche auszuschließen.
Die Anmeldung läuft vermutlich freiwillig auf Initiative der Organisation („Du willst mit Deinem Unternehmen Inklusionsfit werden? – Hier Kontakt aufnehmen“). Voraussetzung ist also eher der Wille, sich prüfen und verbessern zu lassen.
Zusammengefasst: Anmelden kann sich jede Organisation, die inklusiver werden oder ihre Inklusionsleistungen bestätigen lassen will – seien es private Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Veranstalter, Mobilitätsanbieter etc. Es gibt kein formales Ausschlusskriterium nach Rechtsform oder Branche. Wichtig ist nur, dass die Kategorie passt: Ein Unternehmen meldet sich für das Unternehmens-Audit an, ein Veranstalter fürs Event-Siegel, ein Betreiber eines barrierefreien Gebäudes fürs Gebäude-Siegel usw. Auch gemeinnützige Organisationen könnten das vermutlich tun (z.B. ein Verein mit inklusivem Freizeitangebot könnte sich das Event-Siegel holen). Inklusionsfit richtet sich also an alle Arbeitgeber und Anbieter, die Barrierefreiheit und Inklusion nachweisen und auszeichnen lassen möchten.
Wie lange dauert der Zertifizierungsprozess?
Die Dauer des Zertifizierungsprozesses bei Inklusionsfit kann je nach Zertifikatstyp und Ausgangslage variieren, aber man kann grob folgende Phasen und Zeitrahmen skizzieren:
- Kontaktaufnahme und Vorgespräch: Zunächst meldet sich das interessierte Unternehmen/Organisation bei Inklusionsfit (z.B. über die Website oder telefonisch). In einem Erstgespräch wird geklärt, welche Zertifizierung angestrebt wird und welche Anforderungen grob zu erfüllen sind. Dieses Schritt ist kurzfristig – ein Beratungstermin.
- Audit-Vorbereitung: Das Unternehmen erhält vermutlich einen Kriterienkatalog oder Checklisten, um sich vorzubereiten. Je nach Organisation kann es einige Wochen bis Monate dauern, intern alle notwendigen Informationen zusammenzustellen (z.B. Daten zur Beschäftigungsquote, Maßnahmen bereits umgesetzt, Barrierefreiheitszustand der Gebäude). Einige Änderungen werden ggf. vorab noch umgesetzt, bevor man das Audit einlädt.
- Audit/Auditierung vor Ort: Die eigentliche Prüfung durch die Auditor*innen von Inklusionsfit. Für „Inklusionsfit Unternehmen“ kann das z.B. 1–2 Tage dauern, in denen Gespräche geführt, Dokumente gesichtet, Rundgänge gemacht werden. Für umfangreiche Organisationen evtl. länger, für kleinere kürzer. Für spezifische Zertifikate (Event, Gebäude) könnte das Audit auch nur wenige Stunden oder einen halben Tag umfassen (z.B. Begehung eines Veranstaltungsortes).
- Auswertung und Zertifikatsentscheidung: Nach dem Audit erstellen die Prüfer einen Bericht und werten die Punkte aus. Dies dürfte wenige Tage bis Wochen beanspruchen. Evtl. gibt es Nachforderungen (wenn Informationen fehlten).
In Summe könnte ein durchschnittlicher Zertifizierungsprozess (von Anmeldung bis Zertifikat) einige Wochen bis mehrere Monate dauern. Beispielsweise: Bei guter Vorbereitung vielleicht 4–8 Wochen. Bei größeren Unternehmen oder falls noch Verbesserungen einzuleiten sind, eher 3–6 Monate.
Falls das Unternehmen noch nicht alle Kriterien erfüllt, kann sich der Prozess verlängern, weil erst Maßnahmen umgesetzt werden müssen – Inklusionsfit sagt aber selbst: Level 1 ist relativ gut erreichbar. Möglicherweise bieten sie auch an, bei Nichterfüllung Tipps zu geben und später erneut zu prüfen.
Es gibt Hinweise, dass das Zertifikat „in der Regel unbefristet“ gültig ist, also kein regelmäßiger Neu-Audit jährlich nötig ist – dafür aber Stichproben alle 2–3 Jahre. Das heißt der initiale Prozess ist einmalig; Auffrischungsaudits sind stichprobenartig.
Da Inklusionsfit relativ neu ist, gibt es noch keine langen Erfahrungswerte öffentlich. Aber in FAQs betonen sie: Level 1 ist gut erreichbar, und man bekommt Feedback für Verbesserungen. Der Zeitrahmen hängt davon ab, wie schnell ein Unternehmen dieses Feedback umsetzt.
Fazit: Eine genaue Zeitangabe in Wochen/Monaten hängt stark von der Ausgangssituation und der Kategorie ab. Man kann aber sagen: Der Zertifizierungsprozess dauert typischerweise einige Monate von der ersten Anfrage bis zur Zertifikatserteilung. Kleinere Zertifizierungen (z.B. für ein Event) gehen schneller, während eine umfassende Unternehmenszertifizierung vielleicht über ein Quartal laufen kann. Inklusionsfit begleitet den Prozess aber effizient – es ist kein jahrelanger Aufwand. Vielmehr ist das Ziel, zügig durch Audit und Rückmeldung zu Ergebnissen zu kommen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Zertifizierung?
Um eine Inklusionsfit-Zertifizierung zu erhalten, muss die Organisation bestimmte Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, die je nach Zertifikatstyp definiert sind. Generell lassen sich Voraussetzungen in zwei Kategorien einteilen:
- Formale Voraussetzungen: Die Organisation muss in den Geltungsbereich des Zertifikats passen. Z.B. für „Inklusionsfit Unternehmen“ sollte sie eine in Deutschland tätige Organisation sein (Inklusionsfit konzentriert sich auf DE). Für „Event“-Zertifizierung muss ein konkretes Event geplant sein, bei dem man die Maßnahmen umsetzen kann, etc. Außerdem muss sie bereit sein, das Auditverfahren durchzuführen (Zugang gewähren, Daten bereitstellen). Wer sich anmeldet (Geschäftsführung, Veranstalter) sollte die interne Rückendeckung haben.
- Inhaltliche Voraussetzungen: Hier geht es um die Inklusions- und Barrierefreiheitskriterien. Vor einer Zertifizierung sollte die Organisation schon ein gewisses Niveau an Inklusion erreicht haben. Zum Beispiel:
- Für Unternehmen: Man sollte grundlegende barrierefreie Infrastruktur vorweisen (oder zumindest in Arbeit) – z.B. ein barrierefreies Büro oder zumindest Teile davon. Auch Aspekte wie eine offene Unternehmenskultur, ggf. bereits beschäftigte Mitarbeiter mit Behinderung oder Bemühungen um solche zählen. Es ist aber kein Muss, dass schon alles perfekt ist (deshalb gibt es Level 1–5) – aber um überhaupt Level 1 zu schaffen, braucht es ein paar Punkte. Inklusionsfit erwähnte, Level 1 sei „wirklich gut zu erreichen“, also vermutlich: einige Basiskriterien sind erfüllt (z.B. es gibt einen Inklusionsbeauftragten oder Sensibilisierung der Führungskräfte hat stattgefunden).
- Für Veranstaltungen: Die Location sollte z.B. Zugänge für Rollstuhlfahrer haben oder zumindest provisorisch bekommen, es sollte ein Konzept für barrierefreie Toiletten, Markierungen, ggf. Gebärdensprachdolmetscher vorhanden sein.
- Für Gebäude: Gewisse bauliche Merkmale (Aufzug, Türbreiten etc.) müssen vorhanden sein, sonst wird das Zertifikat nicht erteilt.
- Für Mobility: Ein Mobilitätsanbieter müsste z.B. zumindest teilweise barrierefreie Fahrzeuge einsetzen und ein Schulungskonzept für Fahrer haben.
Mit anderen Worten: Vorbereitung ist wichtig. Das Inklusionsfit-Institut bietet wahrscheinlich eine Checkliste oder berät vorab, was mindestens vorhanden sein sollte. Aus ihrer Darstellung:
- Sie prüfen u.a. „Inklusionsverständnis, gelebte Inklusion, Schulungskonzept, Bereitschaft inklusiver zu werden, Arbeitsplatzgestaltung, Zahlen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung etc.“. Das suggeriert, dass die Organisation eine gewisse Offenheit und Dokumentation bereits haben muss. Es muss erkennbar sein: Man bemüht sich um Inklusion.
- Angemessene Vorkehrungen sollten getroffen sein. Auch verlangt das BGG von öffentlichen Stellen z.B. Barrierefreiheit – also eine Behörde, die völlig unzugänglich ist, könnte kaum das Siegel erhalten, ohne vorher nachzubessern.
Vielleicht macht Inklusionsfit auch eine Art Vorab-Scoping. Aber jedenfalls: Voraussetzung ist die aktive Mitarbeit der Organisation – die muss Daten liefern, sich auditieren lassen, ggfs. Mängel abstellen.
Es wird auch kein Zertifikat verliehen, wenn gesetzliche Mindestanforderungen nicht erfüllt sind. Z.B. ein Unternehmen, das die Schwerbehindertenvertretung ignoriert oder die Quote komplett missachtet, hätte es schwer. Vermutlich sagen die Auditoren dann: Erfüllt erst eure Pflichten, dann können wir punkten.
Zusammengefasst: Grundvoraussetzungen für die Zertifizierung sind Bereitschaft zur Transparenz und Verbesserung, sowie bereits vorhandene erste Inklusionsmaßnahmen. Absolutes Minimum: Ein ernsthaftes Engagement („man will wirklich inklusiv werden und bleibt nicht auf dem Ist-Zustand stehen“ – das scheint Inklusionsfit wichtig, siehe Bereitschaft inklusiver zu werden). Ansonsten gibt es pro Zertifikat definierte Kriterienkataloge, die erfüllt sein müssen, um das Siegel zu erlangen. Wer die wichtigsten davon vorweisen kann, der kann sich zertifizieren lassen – wer noch gar nichts getan hat, sollte wohl erst Maßnahmen umsetzen und dann den Zertifizierungsprozess starten.
Welche Prüfungsformate werden angeboten?
Die Zertifizierung bei Inklusionsfit umfasst unterschiedliche Prüfungs- bzw. Auditformate, je nach Kategorie und zu prüfendem Bereich. Hauptsächlich kann man von folgenden Formaten ausgehen:
- Dokumentenprüfung (Desk Audit): Ein Teil der Bewertung läuft über die Sichtung von Unterlagen. Das können z.B. Selbstauskunfts-Fragebögen sein, Statistiken (wie viele Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigt, welche Maßnahmen existieren), schriftliche Konzepte (z.B. Inklusionsleitbild, Schulungspläne). Inklusionsfit wird solche Dokumente anfordern und auswerten. Dies geschieht vor und während des Audits.
- Vor-Ort-Audit / Begehung: Besonders für physische Barrierefreiheit ist ein Ortstermin nötig. Ein Auditor von Inklusionsfit besucht etwa den Unternehmensstandort, das Veranstaltungsareal oder den Verkehrsbetrieb. Dabei werden Checklisten abgegangen: z.B. sind Eingänge stufenlos? Gibt es visuelle Beschilderung? Sind Arbeitsplätze ergonomisch anpassbar? etc. Ebenso können bei Unternehmen Interviews vor Ort geführt werden – mit Verantwortlichen (HR, Facility Management) und vielleicht zufällig ausgewählten Mitarbeitenden (um das gelebte Inklusionsklima zu prüfen).
- Mitarbeiterbefragungen / -interviews: Prüfungsformat kann auch beinhalten, dass Auditorinnen mit Mitarbeiterinnen mit Behinderung sprechen (falls vorhanden) oder generell Feedback aus der Belegschaft einholen, um zu sehen, ob Inklusion wirklich im Alltag ankommt oder nur auf dem Papier steht.
- Simulationstests: Bei z.B. Events oder Verkehrsmitteln könnten Prüfer auch Simulationsprüfungen machen – z.B. versuchen, im Rollstuhl an allen Bereichen des Events teilzunehmen, oder mit Augenbinde die Beschilderung testen, mit Hörgerät die Induktionsanlage etc. Dies, um die Nutzerperspektive einzunehmen.
- Mystery Check? Eher unwahrscheinlich in formaler Zertifizierung – hier ist es ja kooperativ. Aber theoretisch könnte Inklusionsfit unangekündigt Aspekte prüfen (ob z.B. die im Fragebogen angegebene barrierefreie Toilette tatsächlich vorhanden und nutzbar ist).
- Abschlussgespräch & Feedback: Am Ende des Audits wird es ein Format geben, wo die Prüfer dem Unternehmen Rückmeldung geben. Das ist zwar kein „Test“ fürs Unternehmen, aber Teil des Prozesses: Man erfährt, wo Punkte erzielt oder verloren wurden und was verbessert werden kann.
Es handelt sich bei Inklusionsfit nicht um einen schriftlichen „Examenstest“ wie in der Schule, sondern eher um einen Audit nach ISO-Manier. Sprich: Bewertungskriterien sind festgelegt, die Prüfer sammeln Nachweise (Dokumente, Beobachtungen, Gespräche) und vergeben Punkte. Das Format ist also Audit-basiert.
Speziell gefragt: „Prüfungsformate“. Wahrscheinlich:
- Online-Selbstaudit (Einsendung von Infos).
- On-site-Audit (Prüfer vor Ort).
- Abschlussbewertung durch Zertifizierungskommission (intern bei Inklusionsfit wird ein Gremium den Auditbericht validieren und das Zertifikat erteilen).
Man kann auch vermuten, Inklusionsfit nutzt teils qualitative Bewertung (Eindrücke aus Interviews) und quantitative (Scoring nach Checkliste).
Für z.B. Gebäude-Zertifikat: Format = technische Begehung mit Maßband etc.
Für Unternehmen-Zertifikat: Format = Managementsystem-Überprüfung plus Mitarbeitergespräche.
Zusammengefasst: Die Prüfungsformate sind im Kern Audits und Begehungen. Es werden Unterlagen ausgewertet, vor Ort geprüft und Interviews geführt. Es ist kein standardisierter Multiple-Choice-Test o.ä., sondern eine umfassende Begutachtung. Jede Zertifizierung endet mit einer Punktewertung bzw. dem Erreichen eines bestimmten Levels, was anhand der gesammelten Evidenzen festgestellt wird. Inklusionsfit betont dabei Kooperationscharakter – das Audit ist auch Beratung (sie geben Feedback). Formal entscheidet aber das Audit-Team anhand der festgelegten Kriterien, ob die Anforderungen erfüllt sind, und entsprechend wird das Zertifikat erteilt.
Wie viel kostet eine Zertifizierung?
Offizielle Preisangaben für die Inklusionsfit-Zertifizierungen sind auf der Website nicht öffentlich einsehbar (zumindest in den recherchierbaren Texten). Vermutlich variiert der Preis je nach Größe der Organisation, Kategorie der Zertifizierung und dem Aufwand des Audits.
Ein paar Überlegungen:
- Inklusionsfit ist ein Institut, möglicherweise mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund – die Zertifizierung dürfte also kostenpflichtig sein. Typischerweise richten sich die Kosten nach dem benötigten Audit-Tagewerk und den Vorbereitungsleistungen.
- Für ein kleines Unternehmen oder ein einzelnes Event könnten die Kosten niedriger sein als für einen Konzern mit mehreren Standorten, den man ausführlich prüfen muss.
Ohne konkrete Zahlen gibt es folgende Hinweise:
- Vergleichbare Zertifizierungen (z.B. ISO 9001 QM-Zertifizierung) können je nach Größe von wenigen Tausend bis zehntausend Euro gehen. Inklusionsfit ist neu am Markt, eventuell moderater bepreist, um viele mit ins Boot zu holen.
- Eventuell gibt es Fördermöglichkeiten oder gestaffelte Preise (Non-Profits evtl. günstiger?).
In der FAQ von Inklusionsfit selbst wird die Kostenfrage wahrscheinlich oft gestellt – leider findet sich in den durchsuchten Texten keine genaue Summe. Möglicherweise erfahren Interessenten die Kosten in einem individuellen Angebot (das würde passen zu dem „Termin vereinbaren“ Hinweis).
Also müsste man antworten: „Die Kosten sind abhängig von Art und Umfang der Zertifizierung.“ Mögliche Größenordnung: Einige tausend Euro pro Jahr für das Audit und Zertifikat.
Es könnte auch ein Modell geben: z.B. Mitgliedsmodell oder jährliche Gebühr für Level-Aufrechterhaltung.
Ohne Spekulation allzu sehr: Ich würde sagen:
„Die Preise werden individuell kalkuliert, je nach Größe der Organisation und gewählter Kategorie. Um ein Gefühl zu geben: Man muss mit einigen tausend Euro für das Audit und die Zertifikatserteilung rechnen. Genaue Kosten nennt Inklusionsfit auf Anfrage.“
Weil uns Genauigkeit fehlt, ist es besser, so zu formulieren.
Vielleicht aus einem Nebensatz: Inklusionsfit ist ein Institut, evtl. privatwirtschaftlich. Bei Adecco (die sich zertifizieren ließen) wurde es in Medien erwähnt, aber wohl nicht der Preis.
Zusammenfassung: Eine Zertifizierung bei Inklusionsfit kostet in der Regel einen Auditbeitrag, dessen Höhe vom Prüfaufwand abhängt. Interessierte müssen ein Angebot einholen. Detaillierte Preislisten sind nicht öffentlich, aber es ist mit einigen tausend Euro Aufwand (plus der Investitionen in Barrierefreiheit selbst) zu rechnen. Inklusionsfit wirbt auf Beratungsebene, also wird der Preis auch als Investition in Beratungsleistung gesehen.
Ist die Zertifizierung international anerkannt?
Die Inklusionsfit-Zertifizierung ist derzeit ein deutsches Angebot – geschaffen vom Inklusionsfit Institut in Deutschland – und noch kein internationaler Standard wie z.B. ISO-Normen. International anerkannt im Sinne eines offiziellen, global etablierten Zertifikats ist sie daher (noch) nicht.
Allerdings kann man die Frage auf zwei Weisen interpretieren:
- Wird das Zertifikat auch außerhalb Deutschlands bekannt/anerkannt?
- Entspricht es internationalen Normen (z.B. der UN-BRK) und könnte es bei ausländischen Tochtergesellschaften angewandt werden?
Derzeit richtet sich Inklusionsfit primär an deutsche Unternehmen (Kommunikation in Deutsch, Bezug auf deutsches Recht etc.). Außerhalb Deutschlands ist das Siegel wahrscheinlich nicht geläufig. Es ist kein staatliches Siegel, sondern ein privates Label.
International gibt es andere Initiativen (z.B. „Disability Confidence“ in UK, oder Zertifikate von Inclusion International etc.), aber keine einheitliche Norm. Der EAA wird EU-weit verpflichtend, aber kein Zertifikat an sich.
Wenn ein deutsches Unternehmen das Inklusionsfit-Siegel hat, kann es natürlich trotzdem im Ausland kommunizieren „Look, we are certified for inclusion by a German institute.“ Es mag bei international tätigen Geschäftspartnern positiv auffallen, aber formale Anerkennung gibt es nicht, zum Beispiel:
- Es ist keine ISO/IEC-Norm, also globales Gewicht begrenzt.
- Es ist kein staatlich oder EU-verliehenes Gütezeichen, sondern privat.
Inklusionsfit erwähnt aber z.B., dass „das Zertifikat in der Regel unbefristet“ ist, was aber eher zum Geltungsbereich gehört als zur Anerkennung.
Vielleicht strebt Inklusionsfit aber an, europaweit tätig zu werden. Der Name „Institut“ und der Anschein nach breiter Aufstellung könnte darauf zielen.
Wenn die Frage „international anerkannt“ vom Kunden kommt, vermute ich: Der Kunde will wissen, ob dieses Zertifikat auch im Ausland Gültigkeit hat oder ob es mit internationalen Standards konform ist.
Ich würde antworten:
Derzeit handelt es sich um ein in Deutschland etabliertes Zertifikat. Es gibt (noch) keine offizielle internationale Akkreditierung wie bei ISO-Normen. Jedoch sind die Inhalte an global anerkannte Prinzipien (UN-BRK, ILO etc.) orientiert, sodass es inhaltlich durchaus mit internationalen Erwartungen übereinstimmt.
Sprich: Es genießt in Deutschland an Bekanntheit (z.B. Adecco Group rühmt sich damit in Presse). Auf internationaler Ebene müsste man den Mehrwert erklären, da es dort unbekannt ist.
Fazit: Noch nicht international anerkannt, aber es ist auch kein rein firmeninternes Fantasiesiegel – es könnte mit der Zeit an Breite gewinnen.
Wie lange ist eine Zertifizierung gültig?
Laut den FAQ von Inklusionsfit ist die Zertifizierung „in der Regel unbefristet“ gültig. Das heißt, wenn ein Unternehmen das Inklusionsfit-Siegel erhält, gibt es kein festes Ablaufdatum, nach dem automatisch eine Neuzertifizierung nötig wäre (anders als etwa ISO-Zertifikate, die meist 3 Jahre gültig sind).
Allerdings steht die dauerhafte Güte unter dem Vorbehalt, dass das Unternehmen nicht wieder abbaut. Inklusionsfit behält sich vor, Stichprobenüberprüfungen alle 2–3 Jahre durchzuführen. Dabei könnten einzelne Punkte erneut geprüft werden, um sicherzustellen, dass das zertifizierte Niveau gehalten oder ausgebaut wurde.
Wenn bei so einer Stichprobe gravierende Verschlechterungen auffallen würden, könnte vermutlich das Zertifikat entzogen oder zur Nachbesserung aufgefordert werden. Doch grundsätzlich geht Inklusionsfit davon aus, dass ein einmal zertifiziertes Unternehmen die Verbesserungen beibehält oder weiterentwickelt – daher keine Befristung.
Zusammengefasst:
- Unbefristete Gültigkeit: einmal verliehen, behält man das Siegel ohne festen Ablauf.
- Überwachung: alle 2–3 Jahre stichprobenartige Checks zur Qualitätssicherung.
- Falls es Änderungen im Unternehmen gibt (z.B. Umzug in neues Gebäude, Fusion etc.), müsste man natürlich schauen, ob das Zertifikat noch passt – es liegt im Interesse des Unternehmens, die Zertifizierung dann eventuell zu erweitern oder neu anpassen zu lassen.
Diese Regelung „unbefristet mit Stichproben“ ist relativ ungewöhnlich (meist haben Zertifikate ein Reaudit alle paar Jahre). Inklusionsfit scheint hier Vertrauen in die Nachhaltigkeit zu setzen und will möglicherweise den finanziellen/organisatorischen Aufwand gering halten.
Für die Praxis bedeutet das: Nach Erhalt des Zertifikats darf man es zeitlich unbegrenzt führen, sofern man nicht negativ auffällt. Die Organisation sollte dennoch kontinuierlich daran arbeiten, die Inklusion weiter zu verbessern, schon um bei Stichproben glänzen zu können.
Fazit: Die Zertifizierung ist ohne feste Laufzeit gültig, aber Inklusionsfit überprüft in Abständen, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. So bleibt das Siegel vertrauenswürdig, ohne die Unternehmen mit ständigen Rezertifizierungen zu belasten.
Gibt es europäische Standards für Inklusionszertifizierungen?
In Europa gibt es kein einheitliches, europaweites Inklusionszertifikat, das vergleichbar wäre mit z.B. ISO-Normen – sprich, es fehlt ein standardisiertes Prüfsiegel, das EU-weit für inklusionsgerechte Organisationen vergeben wird. Allerdings existieren verschiedene Initiativen und Normen, die Teilaspekte abdecken:
- Europäische Normen zur Barrierefreiheit: Es gibt Normen wie die EN 301 549 (für ICT-Barrierefreiheit, im Zusammenhang mit dem European Accessibility Act) oder die ISO 21542 (internationale Norm für barrierefreies Bauen), aber das sind technische Standards, keine Zertifikate für Organisationen. Unternehmen richten sich zwar nach diesen Standards, doch erhalten dafür kein generelles „Inklusionszertifikat“.
- EU-Rechtliche Vorgaben: Die EU hat per Richtlinien bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen vorgeschrieben (z.B. Web Accessibility Directive, European Accessibility Act). Diese schaffen verbindliche Mindeststandards, jedoch nicht im Sinne einer freiwilligen Zertifizierung, sondern als Gesetzespflicht. Es wird also ab 2025 quasi „Pflicht-Standards“ für Barrierefreiheit in vielen Produkten und Dienstleistungen geben – aber dafür erhält man kein Gütesiegel, man muss es einfach erfüllen.
- Sonstige Initiativen: In einigen europäischen Ländern gibt es eigene Labels – z.B. in Großbritannien das Programm „Disability Confident“ (Regierungsinitiative, Stufen-Auszeichnung an Arbeitgeber). In Frankreich gibt es „Label diversité & égalité“, das auch Behinderung umfasst. Diese sind aber national.
Die Frage nach „europäischen Standards“ könnte auch auf so etwas wie ISO-Zertifizierungen für Diversity & Inclusion abzielen. Bislang gibt es aber keine ISO für „Inclusion“ speziell. ISO plant zwar eine Norm „ISO 30415: Diversity and inclusion metrics“, aber das ist organisatorisch, noch kein verbreiteter Standard.
Die EU hat zwar z.B. den European Disability Card (für Nachteilsausgleiche), aber das ist kein Organisationszertifikat.
In Summe: Nein, ein EU-weit einheitliches Inklusionszertifizierungssystem existiert (noch) nicht. Die Inklusionsfit-Zertifizierung selbst ist ja ein Beispiel für ein national entstehendes System.
Allerdings orientieren sich Inklusionsfit und ähnliche Zertifikate sicher an Grundprinzipien, die international geteilt werden – etwa der UN-Behindertenrechtskonvention oder den ILO-Prinzipien. Insofern sind die Kriterien international kompatibel, auch wenn das Siegel selbst national ist.
Die Frage könnte man beantworten:
Es gibt europäische Normen und Gesetze für Barrierefreiheit (wie den Accessibility Act), aber kein allgemeines EU-Zertifikat für Inklusion. Man spricht eher von Standards im Sinne von Best Practices, z.B. „Design for All“-Grundsätze (in EU-Programmen oft erwähnt). Einige EU-Projekte haben Leitfäden entwickelt, aber nichts mit offiziellem Siegel.
Fazit: Europaweit anerkanntes, standardisiertes Inklusionszertifikat gibt es nicht. Stattdessen nutzen Unternehmen oft private Zertifikate (wie Inklusionsfit in DE, „Disability Confident“ in UK) oder befolgen EU-Vorgaben. Ein Inklusionsfit-Zertifikat ist somit vor allem in Deutschland relevant, aber es basiert auf Grundgedanken, die EU-weit geteilt werden. Möglicherweise wächst aus Initiativen wie Inklusionsfit eines Tages ein EU-Standard, doch aktuell befindet sich das Zertifizierungswesen in diesem Bereich noch auf nationaler Ebene.
Wie werden Zertifizierungsaudits vor Ort durchgeführt?
Zertifizierungsaudits durch Inklusionsfit laufen vor Ort ähnlich ab wie Audits anderer Managementsysteme – sie sind strukturiert, aber zugleich versuchen sie, den echten Alltag einzufangen. Im Allgemeinen wird ein Audit-Team von Inklusionsfit zum Unternehmensstandort oder zur betreffenden Einrichtung kommen und dort mehrere Dinge tun:
- Auftaktgespräch: Zu Beginn findet typischerweise ein Meeting mit der Leitung oder den Verantwortlichen statt. Hier stellen die Auditor*innen den Ablauf vor, klären offene Fragen und lassen sich kurz die Organisation erklären (Branche, Größe, evtl. schon bekannte Inklusionsmaßnahmen).
- Dokumentensichtung: Bereits vorab wurden einige Unterlagen geprüft, vor Ort können weitere Dokumente betrachtet werden, z.B. interne Richtlinien zur Inklusion, Behindertenpolitik, Baupläne (für Barrierefreiheit), Schulungsnachweise, Einstellungsstatistiken, betriebliches Eingliederungsmanagement etc.
- Rundgang / Begehung: Ein wesentlicher Teil ist ein Rundgang durch die Betriebsstätten. Die Auditor*innen schauen sich die Zugänge, Arbeitsplätze, sanitären Anlagen, Kantinen, Fluchtwege usw. an und prüfen die Barrierefreiheit in der Praxis: Gibt es Stufen? Sind Aufzüge vorhanden und geräumig? Sind Beschilderungen taktil oder kontrastreich? Wie ist die Akustik? Dabei verwenden sie Checklisten entsprechend der Kriterienkataloge (z.B. DIN-Normen als Maßstab für Bauliches).
- Interviews mit Mitarbeitenden: Die Auditoren werden mit verschiedenen Mitarbeitern sprechen – sowohl mit dem Verantwortlichen für das Thema (z.B. HR-Manager, Diversity-Beauftragter) als auch mit zufällig ausgewählten oder relevanten Beschäftigten. Insbesondere werden Mitarbeiterinnen mit Behinderung* einbezogen, falls vorhanden: „Wie erleben Sie die Arbeitsbedingungen? Was läuft gut/schlecht?“ Ebenso Führungskräfte: „Wie ist Ihr Inklusionsverständnis?“. Diese Gespräche können einzeln oder in kleinen Gruppen stattfinden. Sie sind vertraulich, damit offen gesprochen werden kann.
- Überprüfung von Prozessen: Es wird geschaut, ob Prozesse für Inklusion existieren: z.B. Einstellungsverfahren – wird bei Bewerbungen der Aspekt Behinderung angemessen berücksichtigt? Gibt es Schulungsprozesse – man könnte evtl. eine kurze Schulungsunterlage stichprobenhaft prüfen. Notfallvorsorge – kennt man die Evakuierung von Rollstuhlfahrern? etc.
- Nachweise sammeln: Die Auditoren sammeln Evidenzen – z.B. fotografieren Barrierefreiheitsmerkmale (oder auch Barrieren, die noch bestehen) – wobei sie datenschutzkonform vorgehen. Sie notieren Aussagen aus Interviews. Sie haken Kriterien in ihrer Bewertungsmatrix ab oder geben Punkte.
- Abschlussgespräch vor Ort: Am Ende des Audits gibt es ein Debriefing mit der Leitung: Die Auditor*innen fassen zusammen, welche Stärken aufgefallen sind und wo eventuell Abweichungen oder Potenziale bestehen. Sie werden vermutlich noch keine endgültige Punktzahl nennen (das wird intern finalisiert), aber sie werden Empfehlungen geben – etwa „Im Bereich XYZ würden wir vorschlagen, folgendes noch zu verbessern…“. Oft ist die Stimmung hier konstruktiv: Lob für Positives, Hinweise auf Lücken.
- Auditbericht-Erstellung (nach Ortstermin): Nach dem Besuch erstellen die Auditoren einen Bericht. Dieser hält die Ergebnisse fest und enthält die Punktebewertung. Ggf. wird intern bei Inklusionsfit noch ein Zertifizierungsentscheid getroffen (vier-Augen-Prinzip). Dann erhält das Unternehmen den Bericht und – sofern bestanden – das Zertifikat.
Speziell gefragt: „Wie werden die Audits vor Ort durchgeführt?“ – Also:
Sehr praxisnah und augenscheinlich. Auditor*innen überprüfen live, ob Inklusion gelebt wird oder nur auf dem Papier steht. Sie gehen dorthin, wo Inklusion stattfinden muss: an den Arbeitsplatz, ins Kundengebiet, auf die Toilette, in den Konferenzraum etc.
Es ist zu erwarten, dass die Auditor*innen hochempathisch vorgehen – schließlich ist das Thema sensibel. Sie werden darauf achten, niemanden bloßzustellen. Etwa wenn sie mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter sprechen, wird das diskret geschehen.
Zusammengefasst: Das Vor-Ort-Audit ist ein Mix aus Begehung, Beobachtung, Gespräch und Dokumentenprüfung. Es dauert je nach Größe von Stunden bis ein, zwei Tage. Die Auditor*innen prüfen anhand des Inklusionsfit-Kriterienkatalogs alle relevanten Facetten: bauliche Gegebenheiten, Arbeitsbedingungen, Unternehmenskultur. Sie sind dabei präsent im Unternehmen, um ein realistisches Bild zu erhalten. Am Ende wird offen Feedback gegeben und später schriftlich fixiert.
Kurzum: Vor-Ort-Audits sind gründlich, dialogorientiert und an der Realität ausgerichtet, um das Inklusionsniveau authentisch zu bewerten.
Können bestehende ISO-Zertifikate angerechnet werden?
Wenn ein Unternehmen bereits über einschlägige ISO-Zertifizierungen oder andere Gütesiegel verfügt, stellt sich die Frage, ob diese im Inklusionsfit-Audit irgendwie berücksichtigt oder angerechnet werden können.
Inklusionsfit ist ein eigenständiges System mit spezifischen Kriterien zu Inklusion und Barrierefreiheit. Allerdings gibt es Überschneidungen mit Bereichen, die eventuell in anderen Managementsystemen abgedeckt sind:
- z.B. ISO 45001 (Arbeitsschutz) oder ISO 9001 (Qualitätsmanagement) könnten prozedurale Überschneidungen haben – etwa Schulungsprozesse, Dokumentationspflichten, kontinuierliche Verbesserung.
- „auditierte Barrierefreiheit“ gibt es zwar als ISO nicht, aber z.B. DGNB-Zertifikat für Gebäude könnte Barrierefreiheitspunkte enthalten.
Es ist denkbar, dass Inklusionsfit-Auditoren Dokumentationen aus ISO-Systemen anerkennen: Beispiel, wenn ein Unternehmen ISO 45001-zertifiziert ist, hat es ein Prozess für Notfall/Evakuierung – der Auditor könnte das nutzen, um zu sehen, ob Behindertenevakuierung berücksichtigt wird, statt alles neu zu erfragen. Oder: Ein ISO 9001 QM-Handbuch könnte bereits Verfahren zur Mitarbeiterbefragung enthalten; das kann im Inklusionsaudit als Basis dienen.
Formal jedoch wird keine direkte „Anrechnung“ im Sinne von Punkteübertrag stattfinden, da die Inklusionsfit-Kriterien spezifisch sind. Aber vorhandene ISO-Zertifikate deuten in der Regel auf eine reife Organisationskultur hin – sprich, das Unternehmen hat systematisches Management. Das dürfte beim Inklusionsaudit helfen, weil viele Strukturen schon vorhanden sind:
- Wenn ISO 9001 vorliegt, ist wahrscheinlich ein systematischer Schulungsplan vorhanden – das lässt vermuten, dass auch Inklusionsschulungen leicht integriert werden können.
- Wenn ISO 45001 vorliegt, ist Barrierefreiheit evtl. schon im Arbeitsschutz beachtet (z.B. Fluchtwege markiert etc.).
Es kann sein, dass Inklusionsfit in Zukunft eine Möglichkeit zur Integration vorsieht, aber aktuell ist nichts Offizielles bekannt. In der FAQ taucht das Thema nicht konkret auf.
Ich würde antworten:
Inklusionsfit erkennt an, dass Unternehmen mit ISO-Zertifikaten oft gut dokumentierte Prozesse haben – diese Dokumentation und bewährte Praxis kann im Audit verwendet werden. Eine formelle Anrechnung z.B. nach dem Motto „ISO 9001 vorhanden gibt automatisch 10 Punkte“ gibt es aber nicht. Jede Anforderung muss beim Inklusionsaudit erfüllt werden. Doch ISO-Managementsysteme erleichtern das, weil viele geforderte Elemente (Politik, Management-Review, Schulungen, interne Audits) schon existieren.
Vielleicht hat Inklusionsfit so etwas wie: „verfügt das Unternehmen über Diversity-Audits oder Auszeichnungen?“ – das könnte einen Bonus im Kriterium „Inklusionsverständnis gelebt“ bringen.
Also: Bestehende Zertifikate können indirekt helfen, aber sie ersetzen kein Inklusionsaudit.
Wenn z.B. ein Gebäude schon DIN 18040-konform gebaut ist, hat es evtl. ein entsprechendes Prüfsiegel – das wird natürlich anerkannt im Sinne von: die bauliche Barrierefreiheit ist nachgewiesen. Der Auditor muss dann weniger prüfen.
Zusammenfassung: Es gibt Synergien, jedoch keine offizielle Anrechnung. Inklusionsfit wird aber keine Redundanz schaffen, d.h. wenn Unterlagen oder Nachweise aus ISO-System vorliegen, werden sie im Audit akzeptiert als Beleg. Zeit und Aufwand können dadurch sinken, aber das Endergebnis richtet sich allein nach Inklusionsfit-Kriterien.
Welche Feedbackmechanismen gibt es für Zertifizierte?
Zertifizierte Organisationen erhalten nicht nur ein Siegel, sondern auch Rückmeldungen und Unterstützung, um weiterhin inklusiv zu bleiben und sich zu verbessern. Denkbare Feedbackmechanismen bei Inklusionsfit sind:
- Auditbericht mit Empfehlungen: Nach der Zertifizierung bekommt die Organisation einen ausführlichen Bericht. Darin werden Stärken und Schwächen aufgeführt und qualitative Empfehlungen gegeben, wie man noch inklusiver werden kann. Dieses Dokument dient als Feedback-Grundlage, woran man intern weiterarbeiten kann.
- Follow-up-Gespräche: Möglicherweise bietet Inklusionsfit an, nach einer bestimmten Zeit ein Gespräch zu führen, um zu hören, wie es dem Unternehmen ergeht und ob es weitere Hilfestellung braucht. Auch im Rahmen der Stichprobenüberprüfungen alle 2–3 Jahre fließt Feedback: Wenn in einer Stichprobe etwas auffällt, wird das zurückgemeldet („Dieser Aspekt hat sich verschlechtert, bitte kümmern Sie sich darum“).
- Community/Erfahrungsaustausch: Inklusionsfit spricht davon, Teil einer „Community“ zu werden. Es könnte Plattformen oder Treffen geben, wo zertifizierte Unternehmen sich austauschen – also ein Netzwerk der Inklusionsfit-Zertifizierten. Dort können sie voneinander lernen, Best Practices teilen und auch Feedback aus anderen Unternehmen indirekt bekommen („Ah, so habt ihr das gelöst!“).
- Zugang zu Partnernetzwerk: Laut FAQ hat Inklusionsfit ein breites Netzwerk an Partnern, die beim Audit, Implementierung und Kommunikation unterstützen. Für Zertifizierte heißt das: Sie können auf diese Partner zugreifen (Beratungsfirmen, gemeinnützige Organisationen, staatliche Stellen). Hier fließt quasi laufendes Feedback, wenn gewünscht – die Partner können helfen, Feedbackpunkte umzusetzen.
- Direkter Ansprechpartner: Inklusionsfit benennt Ansprechpersonen (z.B. Lars Hermes, Mirko Korder). Zertifizierte können sicher auch nach dem Audit Kontakt halten – wenn Fragen auftauchen („Wir planen eine bauliche Änderung, was empfehlen Sie?“) – und bekommen informelles Feedback/Hinweise.
- Marketing-Feedback: Inklusionsfit könnte den Zertifizierten Feedback geben, wie deren Engagement wahrgenommen wird – z.B. durch Erwähnung in News oder auf der Inklusionsfit-Website. Das ist eher öffentliches Feedback (Lob/Anerkennung).
In der Frage steht „für Zertifizierte“ – also wenn man das Siegel hat, wie bekommt man Feedback. Wahrscheinlich vor allem:
- Ergebnisbericht mit Verbesserungs-Hinweisen.
- Regelmäßige Überprüfungen (Stichproben) – was ja auch eine Art Feedback ist: man erfährt, ob man auf Kurs ist.
- Möglichkeit zum Austausch mit dem Institut (z.B. Inklusionsfit Monitor etc. – Institut erstellt Studien, an denen Zertifizierte evtl. teilnehmen, was wieder eine Art Benchmark-Feedback liefert).
Vielleicht hat Inklusionsfit auch ein Bewertungssystem: z.B. wenn Unternehmen Level 3 erreicht, sagen sie, was noch fehlen würde für Level 4, falls man aufsteigen will – das ist wertvolles Feedback.
Zusammenfassung: Zertifizierte bekommen detailliertes Feedback durch den Auditbericht und Empfehlungen. Inklusionsfit steht auch nach der Zertifizierung für Fragen bereit und prüft in Intervallen, wodurch wiederum Rückmeldung erfolgt, ob alles im grünen Bereich ist. Zudem fördert Inklusionsfit den Austausch zertifizierter Unternehmen, sodass diese voneinander und von Experten weiter lernen können – ein fortlaufender Feedbackkreislauf, der über die einmalige Zertifikatsvergabe hinausgeht.
Wie wird mit kulturellen Unterschieden bei internationalen Zertifizierungen umgegangen?
Wenn Inklusionsfit-Zertifizierungen über die Grenzen hinweg angewendet würden (z.B. für internationale Standorte eines Unternehmens), stellt sich die Frage, wie man kulturelle Unterschiede berücksichtigt. Verschiedene Länder haben unterschiedliche normative Vorstellungen von Behinderung, unterschiedliche Gesetze und Infrastrukturniveaus.
Inklusionsfit selbst operiert primär in Deutschland, aber falls sie international Zertifizieren oder ein ausländischer Standort einbezogen wird:
- Anpassung der Kriterien an lokale Kontexte: Einige Kriterien könnten in anderen Ländern anders umgesetzt werden müssen. Z.B. das Zeichen für Rollstuhlgerechtigkeit ist zwar international, aber Sprachen (leichte Sprache) oder Gebärdensprachen variieren – man würde also schauen, ob im jeweiligen Land die dortige Gebärdensprache angeboten wird etc. Inklusionsfit müsste also landesspezifische Normen anerkennen (z.B. in den USA ADA-Standards statt DIN 18040).
- Audit-Team mit interkultureller Kompetenz: Man würde Auditor*innen einsetzen, die die Sprache und Kultur des Landes kennen, oder einen lokalen Experten hinzuziehen. So kann man sicherstellen, dass z.B. die Kommunikation mit Mitarbeitern vor Ort gelingt und kulturelle Nuancen (etwa offener Umgang vs. Zurückhaltung über Behinderung) verstanden werden.
- Sensibilität für gesellschaftliche Unterschiede: In einigen Kulturen ist Behinderung stärker stigmatisiert; ein Audit müsste das sensibel handhaben – evtl. anonymere Befragungen statt offene Runden.
- Rahmen der UN-BRK als universelles Prinzip: Glücklicherweise liefert die UN-Behindertenrechtskonvention globale Leitlinien, die alle kulturellen Kontexte ansprechen. Inklusionsfit würde sich darauf beziehen, damit es eine gemeinsame Basis gibt. Jedes Land hat die UN-BRK ratifiziert mit eigenen Akzenten, das kann man im Audit ansprechen.
In den eigenen FAQs stand: bei internationalen Zertifizierungen geht es um kulturelle Unterschiede – vermutlich betonen sie, dass sie flexibel vorgehen: Man passt Schulungsmaterial und Kommunikation an die jeweilige Landessprache und kulturelle Gepflogenheiten an, ohne die Kernanforderungen (Barrierefreiheit, Nichtdiskriminierung) aufzugeben.
Möglicherweise nutzen sie ein zweisprachiges Audit-Team oder arbeiten mit lokalen Partnern (z.B. in der Schweiz mit Pro Infirmis, in Österreich mit entsprechender Organisation).
Konkret: Wenn z.B. eine deutsche Firma Filialen in Südeuropa zertifizieren will, würde Inklusionsfit:
- Den dortigen rechtlichen Mindeststandard miteinbeziehen (kulturell z.B. Südeuropa hat mehr familiäre Einbindung, aber vielleicht weniger Barrierefreiheit im öffentlichen Raum).
- Schwerpunkte anpassen: Eventuell in Ländern mit anderer Behinderungskultur wird mehr Bewusstseinsbildung nötig – das würde ins Audit fließen.
Zusammenfassung: Bei internationalen Zertifizierungen achtet Inklusionsfit darauf, kulturelle und landesspezifische Gegebenheiten einzubeziehen. Die Auditkriterien werden so interpretiert, dass sie im lokalen Kontext Sinn ergeben, und das Audit-Team verfügt über entsprechende Sprach- und Kulturkompetenz. So werden etwa Sprachunterschiede, andere Gebärdensprachen, rechtliche Rahmen berücksichtigt. Die Grundprinzipien (Inklusion, Barrierefreiheit) bleiben gleich, aber der Weg dorthin kann lokal variieren und wird im Zertifizierungsprozess respektiert. Durch diese Flexibilität und interkulturelle Sensibilität stellt Inklusionsfit sicher, dass das Zertifikat überall echte Inklusion fördert, ohne an kulturellem Unverständnis zu scheitern.
Gibt es Stichprobenkontrollen nach erfolgter Zertifizierung?
Ja, Inklusionsfit führt Stichprobenkontrollen bzw. Überprüfungen nach der Zertifikatserteilung durch. In den FAQ wird erwähnt, dass sie sich vorbehalten, einzelne Punkte alle 2–3 Jahre stichprobenartig zu überprüfen.
Das bedeutet: Obwohl das Zertifikat unbefristet gilt, ruht man sich nicht völlig darauf aus – Inklusionsfit will sicherstellen, dass die zertifizierten Unternehmen sich nicht wieder verschlechtern. Daher könnten sie z.B. nach 2 Jahren spontan oder mit Ankündigung einen kleinen Audit besuchen oder bestimmte Nachweise anfordern.
Wie genau diese Stichproben aussehen, ist nicht detailliert ausgeführt, aber vorstellbar:
- Kurzaudit vor Ort: Ein Auditor kommt für einen Tag vorbei und prüft Kernpunkte.
- Self-Assessment: Oder Inklusionsfit schickt einen Fragebogen, ob sich relevante Änderungen ergeben haben (z.B. personelle Wechsel im Inklusionsteam, neue Standorte etc.).
- Themenfokus: Evtl. pickt man stichprobenhaft bestimmte Kriterien heraus. Z.B. überprüft man noch mal die barrierefreie Kommunikation oder ob die Beschäftigungsquote gehalten wird.
Sollte bei der Stichprobe ein Problem auftauchen (z.B. ein vorher barrierefreier Zugang ist nun wegen Umbau versperrt und keine Alternative vorhanden), würde Inklusionsfit sicherlich darauf hinweisen und eventuell eine Frist zur Nachbesserung setzen. Im schlimmsten Fall könnte bei grober Missachtung das Zertifikat entzogen werden – das ist die Konsequenz von Stichproben, um die Glaubwürdigkeit zu bewahren.
Die Unternehmen wurden darüber wahrscheinlich im Zertifizierungsvertrag informiert, dass sie der Nachprüfung zustimmen müssen.
Also: Ja, es gibt nach der Zertifizierung stichprobenartige Kontrollen im Abstand von einigen Jahren. Diese dienen der Qualitätssicherung. Für das Unternehmen heißt das, es sollte kontinuierlich am Ball bleiben, weil unangekündigt oder angekündigt Inklusionsfit wieder vorbeischauen kann.
Das Konzept ähnelt ISO-Zwischen-Audits, nur dass sie nicht jährlich fest sind, sondern eben stichprobenartig.
So kann Inklusionsfit gewährleisten, dass das Siegel weiterhin Berechtigung hat. Es schützt auch die Zertifikatsinhaber, weil es sie dazu anhält, nicht nach Zertifizierung nachzulassen – was im Sinne der Nachhaltigkeit ist.
Kurz gesagt: Ja, Inklusionsfit führt Stichprobenkontrollen durch (etwa alle 2–3 Jahre), um die fortdauernde Erfüllung der Standards sicherzustellen. Für die Zertifikatsinhaber bedeutet das einen geringen, aber wichtigen Folgeaufwand und motiviert, Inklusionsmaßnahmen dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Wie werden Startups bei der Zertifizierung unterstützt?
Startups – also junge, oft kleine Unternehmen – haben meist noch keine ausgereiften Strukturen, aber viel Innovationspotenzial. Inklusionsfit möchte sicher auch diese Zielgruppe erreichen. Spezielle Unterstützung für Startups könnte in mehreren Formen kommen:
- Beratungsangebote und FAQs gezielt für kleinere Unternehmen: Eventuell bietet Inklusionsfit Initial-Workshops oder Materialien, die den Einstieg erleichtern. Sie könnten z.B. vereinfachte Checklisten haben, die auf ein kleines Unternehmen zugeschnitten sind (wo nicht zig Abteilungen involviert sind, sondern vielleicht 5 Leute und eine Bürolocation).
- Geringerer Auditumfang / angepasste Kriterien: Möglicherweise werden die Anforderungen bei sehr kleinen Unternehmen ein Stück weit skaliert. Z.B. wenn ein Startup mit 10 Leuten noch kein aufwendiges Diversity-Management hat, wird man eher schauen, ob die Grundhaltung inklusiv ist und ob schnell reagiert würde bei Bedarf, statt formale Prozesse zu erwarten. Level 1 ist so definiert, dass es „wirklich gut zu erreichen“ ist, was impliziert, dass auch ein Startup das schaffen kann – vermutlich mit pragmatischen Ansätzen statt formalistischen.
- Netzwerk-Kontakte: Inklusionsfit hat ein Netzwerk an Partnern, auch staatliche Stellen. Startups wissen oft nicht, welche Förderungen oder Beratungen es im Bereich Inklusion gibt (z.B. Integrationsämter bieten Beratung an, Arbeitsagentur Eingliederungszuschüsse). Inklusionsfit könnte Startups an solche Ressourcen vermitteln, damit sie keine Scheu vor evtl. Kosten haben – z.B. „Ihr wollt jemanden mit Behinderung einstellen? Es gibt Fördergelder für barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung – wir verbinden euch mit der zuständigen Stelle.“
- Kostenaspekt: Vielleicht gibt es für sehr kleine Unternehmen (wozu Startups oft zählen) Sonderkonditionen oder gestufte Preise. Inklusionsfit will ja inklusiv sein, also sollte die Hürde (Kosten/ Aufwand) auch für Newcomer stemmbar sein.
- Mentoring: Möglicherweise stellt Inklusionsfit den Kontakt zu bereits zertifizierten (größeren) Unternehmen her, die als Mentoren fungieren. So kann ein Startup von den Erfahrungen einer etablierten Firma lernen.
Im Jargon der Frage klingt es, als ob der Fragesteller wissen will, ob es spezielle Programme oder Erleichterungen gibt.
Die Inklusionsfit-Seite erwähnt in News, dass die Adecco Group erstes zertifiziertes Unternehmen ist – Adecco hat ja Programme für Startups etc. Womöglich hat Adecco als Personaldienstleister Startups im Blick.
So könnte Inklusionsfit indirekt Startups fördern, indem zertifizierte Großunternehmen in der Lieferkette drauf achten (Lieferkettengesetz style, aber in Inklusion)…
Näherliegend: Inklusionsfit hat vermutlich kompakte Beratungsformate (z.B. halbtägiger Quick-Check), die Startups nutzen können, um sich auf Zertifizierung vorzubereiten.
Fazit formuliert: Inklusionsfit unterstützt Startups, indem es niederschwellige Zugänge schafft – etwa flexible Auditkriterien proportional zur Unternehmensgröße, intensivere Beratung im Vorfeld und Hinweis auf Fördermöglichkeiten. Ziel ist, dass auch junge Firmen von Anfang an inklusiv aufgestellt sind. Sie werden bei Bedarf an das Partnernetzwerk verwiesen und eng begleitet, damit sie die Zertifizierung schaffen können, auch wenn ihnen noch die formellen Strukturen großer Unternehmen fehlen. Das ergibt Sinn, denn ein Startup kann so Inklusion in seine DNA aufnehmen und mit dem Zertifikat gleich ein positives Signal senden.
Welche Daten werden im Zertifizierungsregister erfasst?
Wenn Inklusionsfit ein Register führt (vermutlich auf der Webseite, wo zertifizierte Unternehmen gelistet sind oder intern), dann werden dort voraussichtlich folgende Daten festgehalten:
- Name der zertifizierten Organisation (Unternehmen, Event etc.).
- Kategorie des Zertifikats (Unternehmen, Event, Mobility, etc.).
- Datum der Zertifizierung (wann verliehen).
- Zertifikatslevel (bei „Inklusionsfit Unternehmen“ Level 1–5).
- Geltungsbereich (z.B. wenn Zertifizierung nur eine Niederlassung betrifft, könnte das angegeben sein).
- Kontakt oder Link zur Organisation (damit Interessierte dieses Unternehmen finden).
- ggf. Ablauf/Stichprobendatum – wobei es unbefristet ist, aber sie könnten intern notieren, wann die nächste Überprüfung ansteht.
- Auditbericht interne Kennnummer – intern werden sie einen Audit-/Zertifizierungsdatensatz haben, aber extern wird nur das Wesentliche gezeigt.
Datenschutz: Personenbezogene Daten tauchen dort eher nicht auf, außer den Ansprechpartner im Unternehmen, aber der wird eher intern notiert, nicht öffentlich.
Vermutlich wird auf der Inklusionsfit-Website ein „Register“ oder eine „Liste der zertifizierten Organisationen“ veröffentlicht, damit man die Vorbilder präsentieren kann. Für jedes könnte kurz beschrieben sein (z.B. Pressemitteilung: Adecco – Level 4 – neue Standards gesetzt in …).
In dieser Liste sind sicher die Branche oder Besonderheiten vermerkt, eventuell Zitate.
Also die Datenkategorien:
- Identifikation der Organisation (Name, evtl. Logo).
- Zertifikatsinformationen (Kategorie, Level, Datum).
- Evtl. Standort (für multi-lokale Organisationen).
- Keine sensiblen Daten, nur solche zur Inklusionsleistung (keine internen Kennzahlen öffentlich).
Das Register dient Transparenz: Interessenten, z.B. Bewerber*innen mit Behinderung, können schauen, welche Unternehmen bereits zertifiziert sind.
Zusammengefasst: Im Zertifizierungsregister von Inklusionsfit werden insbesondere die zertifizierten Unternehmen/Organisationen mit deren Zertifikatstyp, Level und Zertifizierungsdatum erfasst. Weiterhin dürften dort Angaben wie Branche oder Standort und Kontaktmöglichkeiten enthalten sein, um das Zertifikat nachvollziehbar zu machen. Personendaten der Mitarbeiter oder Auditdetails werden aus Datenschutzgründen nicht öffentlich erfasst – es geht um die Zertifikatsdaten als solche. Intern bei Inklusionsfit werden natürlich auch Auditberichte und Punktzahlen gespeichert, aber öffentlich sichtbar sind vor allem die Fakten zum Zertifikat selbst (wer hat wann welches Siegel erhalten).
Können öffentliche Ausschreibungen Zertifizierungsnachweise verlangen?
Im Bereich öffentlicher Aufträge ist es durchaus üblich, Nachweise über Qualität oder Eignung zu fordern. Könnten nun öffentliche Auftraggeber (Behörden, Kommunen) in ihren Ausschreibungen verlangen, dass Bieter eine Inklusions- oder Barrierefreiheitszertifizierung vorlegen?
Rein rechtlich, im Vergaberecht, dürfen Auftraggeber Kriterien setzen, die mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen und verhältnismäßig sind. Mit dem neuen Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der EU-Rechtslage (Accessibility Act) ist Barrierefreiheit bei öffentlichen Leistungen schon Pflicht (z.B. IT-Systeme müssen BITV-konform sein).
Ein öffentlicher Auftraggeber könnte also im Lastenheft fordern, dass der Lieferant bestimmte Barrierefreiheitsstandards einhält. Um das zu belegen, könnte ein Zertifikat wie Inklusionsfit als Nachweis dienen, ist aber (noch) nicht standardisiert. Öffentliche Stellen könnten auch eigene Prüfkriterien anlegen.
Dennoch:
- Es ist denkbar, dass in Zukunft Ausschreibungen in den Eignungskriterien z.B. den Nachweis verlangen „Unternehmen muss Erfahrung/Kompetenz in inklusiver Umsetzung haben“. Ein Inklusionszertifikat könnte das untermauern.
- Oder in Zuschlagskriterien (Wertung) extra Punkte geben für nachgewiesene inklusionsfreundliche Unternehmenspolitik – analog wie es heute Punkte für Umwelt- oder Sozialzertifikate (z.B. Fairtrade) geben kann.
Aktuell ist das Inklusionsfit-Zertifikat noch neu, aber ein progressiver Auftraggeber könnte es explizit nennen: „Bieter mit einer aktuellen Inklusionszertifizierung (z.B. Inklusionsfit) erhalten …„. Ob das vergaberechtlich zulässig wäre, muss man vorsichtig formulieren (Markennennung in Ausschreibungen ist heikel, man müsste „oder gleichwertig“ hinzufügen).
Somit: Ja, prinzipiell könnten öffentliche Ausschreibungen Zertifizierungsnachweise im Bereich Inklusion/Barrierefreiheit verlangen. Vergaberechtlich müssen sie „oder gleichwertig“ zulassen, aber Inklusionsfit wäre ein offensichtlicher Nachweis.
Wenn das Schule macht, würde das den Wert des Zertifikats enorm steigern, denn Firmen hätten dann einen handfesten Grund, es zu erwerben, um an Aufträge zu kommen.
Beispiel: Eine Stadt schreibt die Reinigung ihrer Gebäude aus und möchte sozial inklusiv aufgestellt sein – sie könnte extra Punkte geben, wenn der Reinigungsdienstleister nachweislich inklusiver Arbeitgeber ist (Inklusionsfit-Siegel oder z.B. „wir beschäftigen X% Behinderte“).
Allerdings: In der Praxis 2025 ist es noch kein Standard-Kriterium. Aber die Frage deutet, dass es erwartet wird oder als Vision: „Können öffentliche Ausschreibungen Zertifikatsnachweise verlangen?“ – Ich würde sagen:
Ja, nach geltendem Vergaberecht dürfen sie entsprechende Eignungs- und Zuschlagskriterien definieren. Es gilt das Prinzip „Barrierefreiheit als Kriterium in der Beschaffung“ (auch in EU-Richtlinien verankert). Ein Inklusionszertifikat kann dann als Beleg dienen, dass der Bieter diese Anforderungen erfüllt.
Man muss immer „oder gleichwertig“ sagen – also wenn ein Bieter ein anderes Konzept nachweist, muss man es anerkennen.
Inklusionsfit wirbt eventuell damit, dass ihr Zertifikat bei öffentlicher Vergabe hilfreich sein kann, ähnlich wie z.B. „Ökoprofit“-Zertifikate bei Umweltkriterien.
Kurzfassung Antwort: Ja, öffentliche Auftraggeber können im Rahmen des Vergaberechts Nachweise zur Inklusionskompetenz verlangen. Ein Zertifikat wie Inklusionsfit könnte als solcher Nachweis dienen und in Ausschreibungen entsprechend gefordert oder gewertet werden (üblicherweise mit dem Zusatz „oder vergleichbarer Nachweis“). Dies würde die Chancen zertifizierter Unternehmen bei der Auftragsvergabe erhöhen, denn es belegt nach objektiver Prüfung, dass sie Barrierefreiheit und Teilhabe ernst nehmen. Somit wird das Zertifikat potenziell zu einem Wettbewerbsvorteil bei öffentlichen Ausschreibungen, die auf soziale Nachhaltigkeit Wert legen.
Wie wird mit Betrugsversuchen bei Zertifizierungen umgegangen?
Inklusionsfit wird – wie alle Zertifizierer – Mechanismen haben, um Manipulation oder Vortäuschung falscher Tatsachen zu verhindern:
- Strenges Auditverfahren: Das Audit selbst ist so gestaltet, dass Betrug erschwert wird. D.h. Auditor*innen prüfen vor Ort und lassen sich nicht nur auf schriftliche Angaben verlassen. So fallen Unstimmigkeiten auf (z.B. wenn Dokumente gefälscht wären, oder man behauptet etwas, was vor Ort nicht stimmt, merkt der Auditor es).
- Stichproben & unangekündigte Überprüfungen: Nach Zertifizierung gibt es ja Stichprobenchecks. Sollte ein Unternehmen z.B. fürs Audit pro forma was eingerichtet haben (etwa temporär einen Rollstuhlfahrer angestellt, der danach wieder weg ist), würde so etwas über die Zeit auffallen. Wiederholte/unangekündigte Checks dienen dazu, Konsistenz sicherzustellen.
- Vertragliche Regelungen: Vermutlich müssen Unternehmen bei Anmeldung bestätigen, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falls hinterher Betrug festgestellt wird, gibt es sicherlich Klauseln, dass das Zertifikat entzogen wird und der Fall ggf. veröffentlicht oder bei krasser Täuschung rechtliche Schritte eingeleitet werden (z.B. Schadensersatz, falls dem Zertifizierer Aufwand entstanden ist).
- Erfahrung Auditoren: Die Auditoren sind geschult, Indizien zu erkennen. Beispielsweise, wenn alle Mitarbeiter in Interviews identische auswendig gelernte Sätze sagen, würde das auffallen. Oder wenn plötzlich vor dem Audit bauliche Provisorien aufgestellt werden, die sonst nie genutzt werden – ein erfahrener Auditor merkt so was und fragt tiefer.
- Whistleblowing: Inklusionsfit hat möglicherweise Wege, dass z.B. Mitarbeiter des Unternehmens oder Dritte Hinweise geben können, falls intern nach Zertifizierung Inklusionsaspekte vernachlässigt werden oder wenn das Audit im Vorfeld manipuliert wurde. So könnte z.B. eine Person nachträglich melden „Unsere Firma hat dem Auditor Infos vorenthalten / getrickst“. Daraufhin könnte Inklusionsfit ein Sonderaudit durchführen.
- Zertifikatsentzug und Öffentlichmachung: Der härteste Umgang: Bei eindeutigem Betrug (etwa gefälschte Unterlagen, Lügen gegenüber Auditoren) würde Inklusionsfit das Zertifikat entziehen (ungültig machen). Eventuell könnte man auch in der öffentlichen Liste vermerken, dass es entzogen wurde. Dieser Reputationsschaden würde ein Unternehmen abschrecken, betrügen zu wollen – insbesondere da es sich bei Inklusionsfragen um sensibles Thema handelt, will niemand bloßgestellt werden als „Greenwasher“ bzw. „Inclusion-Washer“.
- Absicherung durch Dokumentation: Alle wichtigen Gespräche und Belege werden protokolliert, sodass im Nachhinein bei Verdacht nochmals nachvollzogen werden kann, was behauptet wurde. So können Widersprüche auffallen.
Beispiel: Wenn ein Unternehmen behauptet, 5% der Belegschaft seien schwerbehindert, und liefert Liste, aber in Wirklichkeit hat es Leute aufgeführt, die gar nicht existieren oder nicht behindert sind – die Auditoren könnten stichproben Personalakten anschauen (mit Zustimmung) oder eine anonymisierte Statistik abgleichen z.B. mit dem Inklusionsamt (theoretisch).
Fazit: Inklusionsfit begegnet Betrugsversuchen mit professioneller Auditmethodik, regelmäßiger Nachkontrolle und harten Konsequenzen bei Aufdeckung. Sie setzen auf Vertrauen, aber „Kontrolle ist besser“. Sollte jemand versuchen, das System auszutricksen, läuft er Gefahr, das Zertifikat und den guten Ruf zu verlieren.
Glücklicherweise ist das Risiko niedriger, weil Inklusionszertifizierung freiwillig und imagegetrieben ist – wer das Siegel will, hat idR ehrliches Interesse. Dennoch, Inklusionsfit wird wachsam sein: Erkannte Täuschungen führen zum sofortigen Zertifikatsentzug und potenziell zur Information der Öffentlichkeit/Branche, um die Integrität des Siegels zu schützen.