WISSENSWERTES

GDB-Tabelle

Einleitung 

Die GdB-Tabelle (Grad der Behinderung) ist ein zentrales Hilfsmittel zur Feststellung des Schweregrades einer Behinderung in Deutschland. Sie dient dazu, den Grad der körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen eines Menschen in Prozent zu bestimmen. Dieser Grad reicht von 20 bis 100, geht in Zehnerschritten (20;30;40;50;60;70;80;90;100) und gibt Auskunft darüber, wie stark die Person in ihrem Alltag eingeschränkt ist. Der GdB wird von Versorgungsämtern festgelegt und entscheidet über verschiedene Nachteilsausgleiche, wie Steuererleichterungen oder spezielle Rechte im Arbeitsleben. Die genaue Einstufung erfolgt auf Basis medizinischer Gutachten und der GdB-Tabelle, die einzelne Beeinträchtigungen und Erkrankungen detailliert aufführt. 

 

GdB-Tabelle 

 

Aufklappbar, nur die Überschriften sind sichtbar 

 

1. Zusammenfassung der allgemeinen Hinweise zur GdS /GdB-Tabelle: 

Die in der GdS-Tabelle genannten Werte sind Richtwerte und müssen individuell angepasst werden, basierend auf den spezifischen körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen. Bei nicht aufgeführten Gesundheitsstörungen wird der GdS in Analogie zu ähnlichen Erkrankungen bestimmt. Nach bestimmten Behandlungen, insbesondere bei Organtransplantationen oder der Entfernung bösartiger Tumore, muss eine Heilungsbewährung von in der Regel fünf Jahren abgewartet werden. Für den Zeitraum der Heilungsbewährung gelten spezifische GdS-Werte, die sich nach dem Schweregrad der Erkrankung richten. 

 

2. Kopf und Gesicht 

 

Kopfverletzungen: 0-30 GdB 

Gesichtsentstellung: 0-50 GdB 

Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich: 0–30 GdB 

Gesichtsneuralgien (z. B. Trigeminusneuralgie): 0–80 GdB 

Migräne:  0–60 GdB 

Periphere Fazialisparese (Gesichtslähmung): 0-50 GdB 

 

3. Nervensystem und Psyche 

 

Hirnschäden allgemein: 10-100GdB 

Hirnschäden mit psychischen Störungen: 30-100GdB 

Hirnschäden mit zentralen vegetativen Störungen: 30-50GdB 

Hirnschäden mit Koordinationsstörungen: 30–100 GdB 

Hirnschäden mit kognitiven Störungen: 30-100 GdB 

Hirnschäden mit zerebral bedingten Lähmungen: 30-100 GdB 

Hirnschäden mit Parkinson-Syndrom: 30-100 GdB 

Hirnschäden mit epileptischen Anfällen: 30-100 GdB 

 

Spezielle neurologische und psychische Störungen 

Narkolepsie: 50-80GdB 

Hirntumore: 50-100GdB 

Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter: 0-50GdB 

Globale Entwicklungsstörungen (Einschränkungen in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Wahrnehmung und Spielverhalten, Motorik, Selbständigkeit, soziale Integration): 30-100GdB 

E Kognitive Teilleistungsschwächen (z. B. Lese-Rechtschreib-Schwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung): 0-50GdB 

Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit mit einem Intelligenzrückstand entsprechend einem Intelligenz-Alter (I.A.) von etwa 10 bis 12 Jahren bei Erwachsenen (Intelligenzquotient [IQ] von etwa 70 bis 60): 30-70GdB 

Intelligenzmangel mit stark eingeengter Bildungsfähigkeit, erheblichen Mängeln im Spracherwerb, Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. unter 10 Jahren bei Erwachsenen (IQ unter 60): 80-100GdB 

Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom): 10-100GdB 

Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität: 10-100GdB 

Schizophrene und affektive Psychosen: 50-100GdB 

Schizophrener Residualzustand (z. B. Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche, Vitalitätseinbuße, affektive Nivellierung) mit geringen und einzelnen Restsymptomen: 10-100GdB 

Affektive Psychose mit relativ kurz andauernden, aber häufig wiederkehrenden Phasen: 30-100GdB 

Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen: 0-100GdB 

Schädlicher Gebrauch von psychotropen Substanzen mit leichteren psychischen Störungen: 0-20GdB 

Abhängigkeit von psychotropen Substanzen: 30-100GdB 

Rückenmarkschäden: 30-100GdB 

Multiple Sklerose: 0-100GdB 

Polyneuropathien: 0-100GdB 

 

4.Sehorgan 

 

Verlust eines Auges mit dauernder, einer Behandlung nicht zugänglichen, Eiterung der Augenhöhle: 40GdB 

Linsenverlust: 10-100GdB 

Augenmuskellähmungen, Strabismus: 30GdB 

 

GdB und Pflegegrad 

Viele Menschen mit einem Pflegegrad haben auch die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung (GdB) zu beantragen. Das passiert allerdings nicht automatisch. Leider wissen das viele nicht oder vergessen nach dem Antrag auf den Pflegegrad, auch den Feststellungsantrag für den GdB zu stellen. 

Dabei kann der GdB im Pflegealltag große Vorteile bieten, besonders wenn es um finanzielle Unterstützung geht. Mit einem GdB profitierst du zum Beispiel von steuerlichen Vorteilen wie dem Behinderten-Pauschbetrag oder der Fahrtkostenpauschale. 

Zusätzlich kannst du durch Angebote wie Fahrdienste für Menschen mit Behinderung oder besondere Parkausweise sparen. Welche Unterstützung du genau erhältst, hängt stark von deiner persönlichen Pflegesituation und den Angeboten in deiner Umgebung ab. 

 

Wissenswertes 

GdB’s werden nicht addiert: 

Wenn du mehrere Gründe für einen Grad der Behinderung (GdB) hast, werden diese bei der Feststellung berücksichtigt. Die Grade werden jedoch nicht einfach addiert. Entscheidend ist vielmehr, wie stark deine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt beeinträchtigt ist. Die verschiedenen Beeinträchtigungen werden dabei in ihrer Gesamtheit betrachtet, um ein realistisches Bild deiner Situation zu bekommen. 

Mit Pflegegrad 4 oder 5 kannst du steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen 

Mit einem Pflegegrad 4 oder 5 kannst du von steuerlichen Vorteilen profitieren, da diese Pflegegrade dem Merkzeichen „H“ (hilflos) gleichgestellt sind. Mit diesem Merkzeichen hast du Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag sowie auf die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Das bedeutet, du kannst diese Vergünstigungen auch ohne festgestellten Grad der Behinderung (GdB) nutzen. 

 

FAQs 

F: Was ist der Unterschied zwischen GdS und GdB? 

A: Der Unterschied zwischen GdS (Grad der Schädigungsfolgen) und GdB (Grad der Behinderung) liegt in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich: 

GdB (Grad der Behinderung): Der GdB wird verwendet, um den Grad der Einschränkungen im täglichen Leben einer Person zu bewerten, die durch eine Behinderung verursacht werden. Er reicht von 20 bis 100 und dient dazu, den Betroffenen bestimmte Nachteilsausgleiche und Hilfen, wie steuerliche Erleichterungen, zu gewähren. Der GdB bezieht sich auf die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 

GdS (Grad der Schädigungsfolgen): Der GdS wird im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kriegsopferfürsorge verwendet. Er beschreibt den Schweregrad von gesundheitlichen Schäden, die durch einen Unfall, eine Berufskrankheit oder militärische Einsätze entstanden sind. Der GdS dient der Berechnung von Entschädigungen und Unterstützungsleistungen für Schädigungen, die sich direkt aus solchen Ereignissen ergeben. 

Zusammengefasst: Der GdB betrifft Behinderungen und die Teilhabe am sozialen Leben, während der GdS auf Schädigungen und deren gesundheitliche Folgen fokussiert ist. 

 

F: Wie bekomme ich einen Grad der Behinderung (GdB)? 

A:Um einen Grad der Behinderung (GdB) zu erhalten, musst du einen Antrag auf Feststellung der Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Sobald deine Unterlagen geprüft wurden, bekommst du einen Feststellungsbescheid, in dem dein Behinderungsgrad und eventuelle Merkzeichen festgelegt werden. 

Hier folgt in Kürze die GdB-Tabelle